Kontrolle von Transplantaten / Der Bundesbeschluss muss bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes verlängert werden
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 10. November 2004
Kontrolle von Transplantaten
Der Bundesbeschluss muss bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes
verlängert werden
Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten läuft Ende 2005
aus. Weil das neue Transplantationsgesetz und das Ausführungsrecht nicht auf
Anfang 2006 in Kraft treten, beantragt der Bundesrat dem Parlament, den
Bundes-beschluss über die Kontrolle von Transplantaten zu verlängern.
Inhaltlich kommt es dabei zu keinen Änderungen.
Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten regelt seit Sommer
1996 einzelne Bereiche der Transplantationsmedizin. Insbesondere sollen
obligatorische Testpflichten verhindern, dass bei der Transplantation von
Organen, Geweben oder Zellen Krankheitserreger übertragen werden. Ausserdem
wird der kommerzielle Organhandel unterbunden, indem der Bundesbeschluss
verbietet, Transplantate gegen Entgelt in Verkehr zu bringen oder zu
transplantieren.
Seit der Annahme einer einschlägigen Verfassungsbestimmung durch Volk und
Stände im Februar 1999 hat der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz
im Bereich der Transplantationsmedizin. Das neue Transplantationsgesetz,
welches diesen Rechtsbereich ausführlich regeln und den Bundesbeschluss über
die Kontrolle von Transplantaten aufheben wird, wurde in der Herbstsession
2004 vom Parlament verabschiedet. In Anbetracht des umfangreichen zu
erarbeitenden Verordnungsrechts, der notwendigen Konsultationen und der
Vorbereitung des Vollzugs, wird es allerdings nicht möglich sein, das
Transplantationsgesetz auf Anfang 2006 in Kraft zu setzen. Der
Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten muss deshalb
verlängert werden, um zu verhindern, dass während der Übergangszeit vom
alten zum neuen Recht eine Lücke besteht. Inhaltlich erfährt der
Bundesbeschluss dabei keine Veränderungen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
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Auskunft:
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Jean-Louis Zurcher (Kommunikation), Telefon 031 322 95 05