Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Ergebnisse der Personalbefragung beim Bund liegen vor


MEDIENMITTEILUNG

Ergebnisse der Personalbefragung beim Bund liegen vor

01. Okt 2004 (EFD) Die Arbeitszufriedenheit in der Bundesverwaltung ist
konstant, die Resignation aber steigt - auch in der Führung. Dies hat
eine flächendeckende Befragung des Bundespersonals gezeigt. Vertiefende
Analysen der nun vorliegenden Ergebnisse werden auf allen Stufen der
Bundesverwaltung steuernde Massnahmen ermöglichen.

Die Bundesverwaltung klärt alle vier Jahre mit einer flächendeckenden,
anonymen Personalbefragung unter Leitung des Eidg. Personalamts ab, wie
es um die Befindlichkeit ihrer Mitarbeitenden steht und wie die
Personalpolitik umgesetzt wird. Damit kann sie - wo nötig - rechtzeitig
steuernd eingreifen. Die Personalbefragung ist gleichzeitig Teil der
periodischen Berichterstattung an Bundesrat und Parlament.

Die Personalbefragung 2004 erfolgte erstmals zumeist per Internet.
Insgesamt wurden über 16 000 Fragebogen ausgefüllt, was einem guten
Rücklauf von 45% (2000: 44%) entspricht. Neben der schriftlichen
Befragung der rund 37'000 Mitarbeitenden wurden ergänzende Interviews
zur Motivation und Flexibilität in Zeiten von Veränderungen durchgeführt.

Analyse der Ergebnisse anhand eines neuen Indexes

Die Analyse der Ergebnisse erfolgte mit einem neuartigen Index. Dieser
enthält neben der Arbeitszufriedenheit die Aspekte "Resignation",
"Veränderungen als Chance sehen" und "Motivation, in der
Bundesverwaltung zu arbeiten". Der Index bezieht Verhaltensweisen wie
Eigeninitiative und Selbstverantwortung mit ein. Gleichzeitig zeigt er
auf, in welchen Bereichen sich in Zeiten von Veränderungen Massnahmen
positiv auf die Motivation der Mitarbeitenden auswirken können.

Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze

Die generelle Arbeitszufriedenheit liegt in der Bundesverwaltung bei 4,3
Punkten (2000: 4,3), was einem "mässig zufrieden" entspricht. Gross sind
die Unterschiede zwischen den Ämtern, wo die Durchschnittswerte zwischen
3,3 Punkten und 5,3 Punkten variieren. Die Resignation hat in den
letzten vier Jahren zugenommen. Sie liegt mit 2,4 Punkten nur knapp
unter der als kritisch bezeichneten Grenze von 2,5 Punkten. Entgegen
ähnlicher Befragungen in vergleichbaren Grossunternehmen sind die
Führungskräfte in der Bundesverwaltung nicht zufriedener als die
Mitarbeitenden.

Die anstehenden Veränderungen in der Bundesverwaltung (Sparprogramme,
Aufgabenverzichtsplanung, Reorganisationen) lösen bei vielen
Mitarbeitenden Verunsicherung aus. Zum Teil sehen sie darin aber auch
Chancen. Drei Viertel der Mitarbeitenden möchten auch künftig in der
Bundesverwaltung und zwei Drittel an ihrer jetzigen Stelle tätig sein.

Zwischen den jährlichen Leistungs-Beurteilungen der Mitarbeitenden und
soziodemographischen Kriterien wie Muttersprache, Alter und Geschlecht
treten keine pauschal-linearen Zusammenhänge auf. Die positive
Grundhaltung des Bundespersonals gegenüber dem
leistungsdifferenzierenden Lohnsystem hat jedoch abgenommen: Gegenwärtig
ist die Hälfte der Mitarbeitenden gegenüber dem Lohnsystem eher negativ
eingestellt. Viele Mitarbeitende haben noch keine gefestigte Meinung.
Optimierungspotential besteht vorab beim Umgang mit dem Instrument der
Zielvereinbarung.

Weiteres Vorgehen

Das Eidg. Personalamt definiert für die Stufe Bundesverwaltung derzeit
Massnahmen. In den kommenden Monaten ist insbesondere darauf zu achten,
dass die Resignation der Mitarbeitenden angesichts der Umsetzung der
Sparvorgaben nicht noch weiter zunimmt. Eine wichtige Aufgabe kommt
dabei einer zentralen Information und Koordination zu. Das sich im
Aufbau befindende Job Center soll beim angelaufenen Prozess des
Stellenab- und umbaus in der Bundesverwaltung (Umbau mit Perspektiven)
unter anderem dem Informationsbedürfnis und den Ängsten der
Mitarbeitenden Rechnung tragen.

Dem Lohnsystem und inbesondere dem Instrument der Zielvereinbarung kommt
künftig ein spezielles Augenmerk zu. Das Lohnsystem muss verstärkt als
Führungssystem positioniert werden. Dadurch erhält das Instrument der
Zielvereinbarung mehr Bedeutung, weil es die gemeinsame Zieldefinition
zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten fördert und die Verbindung von
individuellen Zielen mit Amtszielen in den Vordergrund rückt. Nicht
zuletzt sind Zielvereinbarungen gerade in Zeiten von Veränderungen ein
wichtiges Orientierung und Sicherheit schaffendes Instrument, welches
den Mitarbeitenden neue Perspektiven und Chancen aufzeigt.

Auskunft für Medienschaffende:
Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 27

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch