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Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich

3003 Bern, 24. September 2004

Medieninformation

Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich

Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die Militärakademie an der
ETH Zürich erlassen. Die Militärakademie - sie ist der Höheren
Kaderausbildung der Armee (HKA) unterstellt - ist die Ausbildungsstätte für
die Berufsoffiziere der Schweizer Armee sowie ein international anerkanntes
Kompetenzzentrum für Militärwissenschaften.

Mit der neuen Verordnung erhält die Militärakademie an der ETH Zürich
(MILAK/ETHZ) ihre spezifische Rechtsgrundlage. Diese ist bedingt vor allem
durch die neue Bezeichnung als Militärakademie und durch die im Jahre 2002
erfolgte Einführung des dreijährigen Bachelor-Studiengangs für die
Berufsoffiziere an der ETH Zürich.

Für Berufsoffiziere mit akademischem Abschluss bietet die MILAK, unabhängig
von der ETH Zürich, weiterhin auch den einjährigen Diplomlehrgang an, sowie
Zusatzausbildungslehrgänge und Weiterbildungskurse. Einen hohen Stellenwert
nimmt die wissenschaftliche Forschung der Dozenturen an der MILAK ein. Diese
weltweit einmalige Konstellation von Eidgenössischer Technischen
Hochschule und Militärakademie an der ETH Zürich schafft Chancen und
Synergien, die nun in der neuen Verordnung rechtlich abgestimmt werden
konnten.

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