EJPD schickt Vorentwurf in die Vernehmlassung
Bern, 15.09.2004. Werke
der Literatur und Kunst sowie damit verbundene Produkte wie Bücher, Tonträger
oder Sendungen sollen auch im Zeitalter der Digitaltechnologie angemessen
geschützt sein. Das macht eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes notwendig.
Einen entsprechenden Vorentwurf schickt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
im Auftrag des Bundesrats bis 31. Januar 2005 in die Vernehmlassung.
Durch die
Revision des Urheberrechtsgesetzes soll das kreative Schaffen gefördert und der
rechtliche Rahmen für den elektronischen Handel mit Werken der Literatur und
Kunst verbessert werden. Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen
Massnahmen die vielfältigen Interessen der Kulturschaffenden, der
Kulturwirtschaft, der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken und
Leistungen sowie der Informationsgesellschaft im Allgemeinen in ausgewogener
Weise zu berücksichtigen
Die
Schwerpunkte der Vorlage betreffen die Einführung
-
des in den Internet-Abkommen
vorgesehenen Umgehungsverbots für technische Massnahmen wie Zugangs- oder
Kopiersperren. Damit können in digitaler Form verbreitete Werke oder Leistungen
sowohl online als auch offline - beispielsweise auf CDs oder DVDs - gegen
unerlaubte Verwendungen geschützt werden;
- eines Schutzes der Nutzer und Konsumenten vor einer missbräuch-lichen Anwendung der technischen Kontrollmöglichkeiten;
- einer Geräteabgabe, die namentlich den Einzug der Vergütung für das Fotokopieren von Werken in den KMU vereinfachen soll;
- von neuen Schutzausnahmen für Sendeunternehmen sowie für behinderte Menschen.
Die Revision des Urheberrechtsgesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, die vom Bundesrat unterzeichneten WIPO-Abkommen von 1996 betreffend das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu ratifizieren. Die beiden Verträge legen die Standards für die Anpassung des Schutzes an die neuen Kommunikationstechnologien der Informationsgesellschaft fest und werden deshalb auch Internet-Abkommen genannt.
Die Schweiz ist als moderner Industriestaat auf einheitliche Rahmenbedingungen zur Anwendung der globalen Kommunikationstechnologien angewiesen. Mit der Ratifikation der Internet-Abkommen wird sie einen Beitrag zur weltweiten Harmonisierung des Urheberrechtsschutzes leisten.
Bei der
Umsetzung der Internet-Abkommen wurde zudem die Richtlinie der Europäischen
Gemeinschaft zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft berücksichtigt,
mit der die Ratifikation dieser Abkommen durch die Mitgliedstaaten und die
Gemeinschaft selbst vorbereitet worden ist. Die Revision führt somit auch zu
einer Annäherung an den auf Gemeinschaftsebene harmonisierten
Urheberrechtsschutz.
Die Vernehmlassungsunterlagen können
beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, 3003 Bern oder direkt unter http://www.ige.ch/D/jurinfo/j103.shtm
bezogen werden.
Weitere
Auskünfte:
Carlo Govoni, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum,
Tel. 031 322 49 85