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Anpassung der Verordnung zum Forschungsgesetz

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 15. September 2004

Anpassung der Verordnung zum Forschungsgesetz

Im Rahmen der Entscheide zur Botschaft über die Förderung von Bildung,
Forschung und Technologie in den Jahre 2004-2007 (BFT 2004) haben die Eidg.
Räte eine Änderung des Forschungsgesetzes gutgeheissen, die es dem Bund
künftig ermöglicht, Anstrengungen der Hochschulen im Bereich des Wissens-
und Technologietransfers gezielt zu unterstützen. An seiner heutigen Sitzung
hat der Bundesrat das geänderte Forschungsgesetz und eine entsprechende
Vollzugsbestimmung in Kraft gesetzt.

In den letzten Jahren haben die Hochschulen schon erhebliche Anstrengungen
zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers (WTT) unternommen. In
diesem Zusammenhang wurden namentlich sogenannte WTT-Stellen errichtet,
deren Aufgabe darin besteht, die Kontakte zwischen Hochschulen und
Wirtschaft zu stärken mit dem Ziel, wissenschaftliche Ergebnisse für die
Nutzung durch die Wirtschaft besser zugänglich zu machen. Mit der Änderung
des Forschungsgesetzes (Art. 6 Abs.4) kann der Bund diese Anstrengungen der
Hochschulen nunmehr gezielt unterstützen. Entsprechend sieht die vom
Bundesrat beschlossene Vollzugsbestimmung vor, den erwähnten WTT-Stellen an
den Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) subsidiäre Beiträge zu
gewähren. Das Parlament hat hierfür einen Gesamtkredit von maximal 16 Mio.
Franken (Periode 2004-2007) bewilligt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Gregor Haefliger, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Chef der Sektion
Nationale Forschungsinstitutionen, Tel. 031 322 96 76