Bundesrat für Verwaltungsreform nach
Mass
Der Bundesrat hat beschlossen, die künftige Verwaltungsreform
schrittweise und in einzelnen, klar umrissenen Projekten vorzunehmen. Zu diesem
Zweck hat er an seiner Klausur vom 18.August 2004 im Berner Von-Wattenwyl-Haus
einen Ausschuss gebildet, dem Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, die Bundesräte
Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz sowie Bundeskanzlerin Annemarie
Huber-Hotz angehören. Dieses Gremium soll die Arbeiten
steuern.
Das Parlament hatte die Rückweisung der Staatsleitungsreform an den
Bundesrat mit dem Auftrag verbunden, neue Vorschläge zu unterbreiten. Der
Bundesrat stellte deshalb in der Legislaturplanung 2003-2007 die Prüfung einer
Reform der Bundesverwaltung in Aussicht. Mitte Juni 2004 beauftragte er die
Bundeskanzlei, verschiedene Varianten für eine Verwaltungsreform zum Entscheid
vorzulegen. Diese wurden nun in der Klausursitzung vom Mittwoch Abend
diskutiert; gleichzeitig wurden die weiteren Schritte
festgelegt.
Ziele der Verwaltungsreform sind für den Bundesrat eine effiziente
Verwaltung und Erleichterungen in der Führung durch klare Strukturen und
möglichst einfache Prozesse.
Der Bundersrat hat sich dabei für ein pragmatisches Vorgehen
entschieden; so sollen die einzelnen Module der Verwaltungsreform sauber
vorbereitet, klar strukturiert und integral zum Abschluss gebracht werden. Dabei
ist stets abzuklären, welche departementalen und interdepartementalen
Verwaltungsprozesse zentral und welche dezentral gesteuert werden sollen. Dabei
will der Bundesrat alle neu einzuleitenden Arbeiten auf die bereits laufenden
respektive geplanten Reformprojekte abstimmen und eine Übersteuerung des Systems
vermeiden.
Etliche Reorganisations- und Reformprojekte, die Veränderungen in der
Bundesverwaltung bringen, sind bereits heute in Arbeit oder in dieser
Legislaturperiode geplant: die Aufgabenverzichtsplanung Bund als Teil des
Entlastungsprogramms 2004, eine erneute Überprüfung aller Bundessubventionen
gemäss Subventionsgesetz, die Umstellung von rund 10 weiteren Bundesämtern auf
das Steuerungsmodell FLAG, das Projekt „Neues Rechnungsmodell des Bundes“, der
neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen oder die Evaluation der
Auswirkungen eines allfälligen EU-Beitritts auf die
Institutionen.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information
und Kommunikation
18. August 2004
Für
Rückfragen:
André
Nietlisbach, Sektion Planung und Strategie
Tel. 031 322
38 90