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Botschaft zur Wasserkraftnutzung des Inn zwischen Martina und Prutz vom Bundesrat verabschiedet

Medienmitteilung

Botschaft zur Wasserkraftnutzung des Inn zwischen Martina und Prutz vom
Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Abkommen mit der Republik Österreich
über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse verabschiedet.  Das
Abkommen wurde am 29. Oktober 2003 in Bern unterzeichnet. Damit es
ratifiziert werden kann, muss es von den eidgenössischen Räten genehmigt
werden.

Das Abkommen bildet die Grundlage zur Realisierung eines Wasserkraftwerks am
Inn zwischen Martina (CH) und Prutz (A). Es regelt die Verfahren und
Bedingungen, die bei der Nutzung der gemeinsamen Gewässer einzuhalten sind.

Neben der Erzeugung von elektrischer Energie würde der Bau des geplanten
Kraftwerks, mit einem Ausgleichsbecken in Ovella und einem Krafthaus in
Prutz, die Abflussverhältnisse am Inn wesentlich verbessern. Dies wäre aus
ökologischer Sicht sehr zu begrüssen.

Die nötigen Berechtigungen und Bewilligungen für den Bau eines
Wasserkraftwerks werden allerdings nur dann erteilt, wenn ein Projekt alle
öffentlichen Interessen wahrt. Dies wird in beiden Staaten im Rahmen von
Konzessions- und Bewilligungsverfahren noch zu prüfen sein. Die
interessierten Kreise und die Betroffenen werden anlässlich dieser Verfahren
ausführlich Gelegenheit erhalten, ihre Anliegen und Anträge zu formulieren.

Bern, 24. Juni 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Hans Widmer, Chef der Sektion Recht, Bundesamt für Wasser und
Geologie,        2501 Biel, Tel. 032 328 87 60