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Medienmitteilung

Versuch mit elektronischer Stimmabgabe auf Bundesebene

In vier Genfer Gemeinden (Anières, Cologny, Carouge und Meyrin) wird anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26.September 2004 ein Pilotversuch mit der elektronischen Stimmabgabe (Vote électronique) durchgeführt. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesuch des Kantons Genf genehmigt. Damit gelangt die elektronische Stimmabgabe nach erfolgreichen Testläufen auf kommunaler Ebene erstmals auch im Rahmen von Bundesvorlagen zum Einsatz.

Das Projekt Vote électronique der Bundeskanzlei steht damit vor einem weiteren Meilenstein. Gemeinsam mit der Bundeskanzlei arbeitet der Kanton Genf seit drei Jahren mit Hochdruck an einer Lösung und er durfte mit den international beachteten Abstimmungen von Anières, Cologny, Carouge und Meyrin schöne Erfolge verbuchen. Sowohl die aus Vertretungen von Bund und interessierten Kantonen zusammengesetzte Begleitgruppe, die das Pilotprojekt seit seinem Start laufend evaluiert hat, als auch der Bundesrat sind der Auffassung, dass die Genfer Lösung inzwischen ein Niveau erreicht hat, das einen Testeinsatz anlässlich einer eidgenössischen Abstimmung erlaubt.

Der Bundesrat hat das Gesuch des Kantons Genf mit den folgenden Bedingungen bewilligt: Die Stimme darf in den vier Genfer Gemeinden wahlweise konventionell oder elektronisch abgegeben werden. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können in diesen Versuch nicht einbezogen werden. Diese Versuchsanordnung gilt für sämtliche in den Pilotgemeinden stattfindenden kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen. Die elektronisch und die konventionell abgegebenen Stimmen der vier Pilotgemeinden werden addiert und unter Vorbehalt eines korrekten Ablaufs für das eidgenössische Ergebnis berücksichtigt. Der Kanton Genf bleibt für die Sicherheit des Vote électronique verantwortlich.

Die Bewilligung von Pilotversuchen mit Bundesvorlagen ist Teil der bundesrätlichen Strategie, mit der die Machbarkeit der elektronischen Stimmabgabe abgeklärt werden soll. Die rechtliche Grundlage – Bundesgesetz und Verordnung über die politischen Rechte – gibt dem Bundesrat die Kompetenz, in Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche mit Vote électronique zuzulassen. Dabei müssen die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleistet sowie Missbräuche ausgeschlossen sein. Die drei Pilotprojekte des Bundes in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich, die von der Bundeskanzlei koordiniert und zu einem grossen Teil finanziert werden, sind erste Schritte auf dem langen Weg zu einer eventuellen definitiven Einführung der elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz.

23.6.2004

Für weitere Auskünfte:

Daniel Brändli, Projektleiter Vote électronique, Schweizerische Bundeskanzlei,

Tel. 031 322 06 10, daniel.braendli@bk.admin.ch

Hans-Urs Wili, Leiter Sektion Politische Rechte, Schweizerische Bundeskanzlei,

Tel. 031 322 37 49, hans-urs.wili@bk.admin.ch