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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat lehnt STS-Initiative ab

Bundesrat lehnt STS-Initiative ab

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative
„Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)“ abzulehnen. Die
Initiative verlangt Tierschutzmassnahmen,  die zum grossen Teil schon
im heutigen Gesetz enthalten sind, und solche, die internationale
Verträge verletzen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sein Vorschlag
zur Revision des Tierschutzgesetzes, den er am 9. Dezember 2002 dem
Parlament unterbreitet hat, einen modernen Tierschutz in unserem Land
garantiert. Die Behandlung des revidierten Tierschutzgesetzes im
Parlament wurde ausgesetzt bis zum Vorliegen der Botschaft zur
Initiative.

Die Volksinitiative „Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz -
Ja!)“ war im vergangenen Juli mit 117 113 Unterschriften eingereicht
worden. Sie verlangt eine umfassende Änderung von Artikel 80 der
Bundesverfassung.
Der heutige Artikel 80 der Bundesverfassung beauftragt den Bund, den
Tierschutz gesetzlich zu regeln. Gestützt darauf hat das Parlament das
Tierschutzgesetz erlassen, das im internationalen Vergleich als
vorbildlich gilt. Eine Parlamentskommission rügte indessen, dass das
Gesetz nicht von allen Kantonen gleich gut vollzogen wird. Der
Bundesrat will diesem Missstand durch die Einführung neuer
Vollzugsinstrumente wie vermehrter Ausbildung und Information begegnen.
Die Volksinitiative möchte das bisherige System grundlegend ändern.
Statt eines umfassenden Regelungsauftrags soll die Verfassung
zahlreiche Detailvorschriften des Tierschutzes enthalten. Von diesen
sticht eine besonders hervor: Importe von Tieren und tierischen
Produkten (Fleisch, Würste, Käse, Leder, Wolle, Eierprodukte etc.)
sollen nur noch erlaubt sein, wenn nachgewiesen ist, dass diese im
Ausland nach den Grundsätzen des schweizerischen Tierschutzrechts
produziert worden sind. Mit dieser Verfassungsbestimmung würde
beispielsweise die Einfuhr von aus Batterieeiern produzierten Teigwaren
und vieler anderer Lebensmittel verboten. Auch der Import von Halal-
und Koscherfleisch würde untersagt, nachdem das Parlament erst 2003
eine Einfuhrregelung in das Tierschutzgesetz eingefügt hatte. Das
Einfuhrverbot würde gegen bedeutende Staatsverträge verstossen, vor
allem gegen das GATT/WTO-Abkommen, gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention und gegen den UN-Pakt II, der die bürgerlichen
und politischen Rechte regelt.
Der Bundesrat erachtet seinen Gesetzesentwurf vom 9. Dezember 2002 als
geeignete Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung des
Tierschutzvollzugs in unserem Land. Er lehnt die Volksinitiative ab,
weil diese für die Schweiz wichtige internationale Vereinbarungen
verletzen würde. Darüber hinaus will sie auf dem Weg der
Verfassungsänderung Fragen regeln, die gegebenenfalls einer Regelung
auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe bedürften.
Die zugehörige Botschaft des Bundesrates finden Sie unter
www.bvet.admin.ch >Tierschutz> Gesetzgebung.

Urs-Peter Müller,
 lic.iur.,
 Bundesamt für Veterinärwesen,
 Rechtsdienst,
 Tel. 031 323 84 73