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Sekretariat der Weko stellt Vorabklärung in der beruflichen Vorsorge

Sekretariat der Weko stellt Vorabklärung in der beruflichen Vorsorge
ein

Das Sekretariat der Wettbewerbskommmission hat am 24. März 2004 die
Vorabklärung über die Anpassung der Rentenumwandlungssätze eingestellt.
Die Abklärungen haben keine Anhaltspunkte für eine unzulässige
Wettbewerbsabrede zwischen den Sammelstiftungen der Lebensversicherern
im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge ergeben.

Mitte 2003 kündigten verschiedene Versicherungen eine Senkung des
Umwandlungssatzes im überobligatorischen Bereich der beruflichen
Vorsorge an. Dieser dient der Berechnung der Altersrente aufgrund des
im Rücktrittsalters vorhandenen Altersguthabens. Die Tatsache, dass die
neuen Umwandlungssätze auf drei Stellen hinter dem Komma identisch
waren, liessen Befürchtungen bezüglich einer unzulässigen Abrede
zwischen den Versicherungsgesellschaften aufkommen. Ziel der im
November 2003 eröffneten Vorabklärung war es zu untersuchen, ob
Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung zwischen den
Lebensversicherer bezüglich der Umwandlungssätze besteht.

Nach den Abklärungen des Sekretariates beeinträchtigen die von den
Lebensversicherer angekündigten Umwandlungssätze, deren Höhe weitgehend
durch biometrische Faktoren (Lebenserwartung der Versicherten) bestimmt
werden, den Wettbewerb nicht in unzulässiger Weise. Als
wettbewerbsrelevanter Faktor ist vielmehr die Ausgestaltung der
Vorsorgemodelle, insbesondere die Prämien- und Tarifgestaltung, zu
bezeichnen.

Des Weiteren sieht das Sekretariat in der 1. BVG-Revision eine Stärkung
und Belebung des Wettbewerbs im Bereich der beruflichen Vorsorge.
Insbesondere ist auf die neuen Transparenzvorschriften, die
vereinfachten Regelungen bezüglich der Kündigung von
Kollektivversicherungsverträgen und die Einführung einer festgelegten
Mindestausschüttungsquote von Überschüssen (sog. „legal quote“)
hinzuweisen.

Olivier Schaller
 031 322 21 23
 079 642 62 88
 olivier.schaller@weko.admin.ch