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Hohe Verwaltungskosten in beruflicher Vorsorge: BPV beschliesst Massnahmen


MEDIENMITTEILUNG

Hohe Verwaltungskosten in beruflicher Vorsorge: BPV beschliesst Massnahmen

23. Mär 2004 (BPV) Einige Lebensversicherer erheben in der beruflichen
Vorsorge hohe Verwaltungskosten. Dies zeigt eine Untersuchung des
Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV). Obwohl die
Kostensenkungsprogramme einiger Anbieter bereits Wirkung zeigten, hat das
BPV ein Bündel von Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Situation
beschlossen.

Anfang 2003 hat das BPV die AON Chuard Consulting AG beauftragt, die
Situation in der Erfassung und der Weiterverrechnung der Abschluss- und
Verwaltungskosten der privaten Lebensversicherer im Geschäft der beruflichen
Vorsorge zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse liegen nun vor. Die
wichtigsten Erkenntnisse sind:

- Einige Versicherer erheben sehr hohe Verwaltungskostenprämien.

- Die Höhe der Kostenprämien ist sehr unterschiedlich. Die
Durchschnittsprämien der untersuchten privaten Lebensversicherer liegen
zwischen 370 und 737 Franken pro Versicherten und Jahr.

- Erste Kostensenkungsprogramme haben sich bereits auf die Verwaltungskosten
von 2002 ausgewirkt, werden aber für die Versicherten erst mit einiger
Verzögerung spürbar. Denn jahrelang konnten die Versicherer zu tiefe
Verwaltungskostenprämien erheben und in diesem Bereich Verluste erzielen,
die sich dank hoher Kapitalerträge kompensieren liessen. Das ist nun nicht
mehr möglich, weshalb dieser Bereich zuerst wieder ausgeglichen werden muss.

Vergleich mit Pensionskassen

Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass die autonomen Pensionskassen im
Schnitt günstigere Verwaltungskostenprämien verrechnen. Die Differenz zu den
Kostenprämien der privaten Lebensversicherer hat mehrere Gründe. Die
Pensionskassen haben in der Regel einen Vertrag mit einer grossen Zahl von
Versicherten, was eine bessere Verteilung der Fixkosten und ein besseres
Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht. Die Versicherer haben demgegenüber
viele Kleinanschlüsse (im Schnitt sechs Versicherte pro Vertrag), was den
Verwaltungsaufwand erhöht. Zudem haben die Versicherer im Vergleich zu den
Pensionskassen eine Konzentration von ungünstigen Risiken, was sich auch auf
die Verwaltungskosten auswirkt. Und schliesslich bieten Versicherer in der
Regel zahlreiche verschiedene Vorsorgepläne an, was die Kosten stark erhöht,
währenddem Pensionskassen in der Regel nur einen Vorsorgeplan für alle
Versicherten anbieten.

Massnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten

Die Studie hat gezeigt, dass ein ganzes Bündel von Massnahmen zur
Verbesserung der Situation notwendig ist. Einige davon werden im Rahmen
neuer gesetzlicher Bestimmungen eingeführt. In Ergänzung dazu hat das BPV
die Einleitung weiterer Massnahmen beschlossen:

- Das BPV wird periodisch vergleichende Kostenuntersuchungen durchführen.

- Das BPV wird im Rahmen seiner Tätigkeiten und Möglichkeiten die
Standardisierung der Produkte und Abläufe der privaten Lebensversicherer
fördern.

- Ferner werden die Lebensversicherer verpflichtet, die angeschlossenen
Arbeitgeber und ihre Vorsorgekommissionen über die Kostenprämien zu
informieren, die mit der Wahl unterschiedlicher Vorsorgepläne verbunden
sind, und ihnen so zu ermöglichen, die Wahl der Vorsorgepläne nach
Kosten-Nutzen-Überlegungen zu treffen.

- Schliesslich werden die Lebensversicherer angehalten, in den Bereichen, in
denen die Arbeitgeber und Vorsorgekommissionen Einfluss auf die
Kostenentstehung nehmen können, ihre Kostentarife so auszugestalten, dass
Anreize zu Kosten sparendem Verhalten geschaffen werden. Der Grundsatz der
Solidarität zwischen den unterschiedlichen Vorsorgewerken muss dabei aber
aufrechterhalten werden.

Auskunft für Medienschaffende: Peter Heinz Bader, 031/322 79 24

Bundesamt für Privatversicherungen
Friedheimweg 14
CH-3003 Bern
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