Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt; Eröffnung des

Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt; Eröffnung des
Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren
zum Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt
(BGBM) durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Mitte Juni.

Mit der Änderung des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 (BGBM; SR
943.02)  werden folgende Hauptziele verfolgt:

Gesamtwirtschaftlich soll die Funktionsfähigkeit des Marktes durch
Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken verbessert
werden. Zu diesem Zweck sieht die Revision vor, die heutigen
Ausnahmebestimmung in Art. 3 BGBM restriktiver zu fassen und den
Grundsatz des freien Marktzugangs auch auf die gewerbliche
Niederlassung auszudehnen.Individualrechtlich soll die
Berufsausübungsfreiheit gestärkt und die mögliche Schlechterstellung
von Schweizer Bürgern gegenüber EU-Bürgern - verursacht durch das im
Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit -
verhindert werden. In der Revisionsvorlage  wird vorgeschlagen, die
interkantonale Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Berufe, die
unter das Freizügigkeitsabkommen fallen, künftig am
EU-Anerkennungsverfahren auszurichten.  Institutionell soll
schliesslich die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission gestärkt
werden. Nach dem geltenden Gesetz kann die Wettbewerbskommission den
kantonalen und kommunalen Behörden einzig (unverbindliche) Empfehlungen
abgeben. Neu soll sie ein Beschwerderecht erhalten, mit dem sie
gesetzeswidrige Verwaltungsentscheide anfechten kann.
Das BGBM richtet sich gegen öffentlich-rechtliche
Marktzugangsbeschränkungen der Kantone und Gemeinden. Es soll die
berufliche Mobilität und den Wirtschaftsverkehr innerhalb der Schweiz
erleichtern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen
Volkswirtschaft stärken. Als Rahmengesetz konzipiert verzichtet es auf
eine direkte Rechtsharmonisierung durch den Bund. Das BGBM bildete
zusammen mit dem Kartellgesetz (KG; SR 251), dem Bundesgesetz über die
technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) und dem Bundesgesetz über
das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) einen Teil des
Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung, mit dem nach der
Ablehnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
zumindest innerhalb der Schweiz Binnenmarktverhältnisse geschaffen
werden sollten. Die ins BGBM gesetzten Erwartungen sind jedoch nicht
erfüllt worden, weshalb sich eine Revision aufdrängt.

Dossier:http://www.evd.admin.ch/evd/dossiers/marche_interieur/index.html?langÞ

Dr. Boris Zürcher,
 Generalsekretariat EVD, Tel. 031 322 20 14