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Änderung der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförde-rungsgesetz

Änderung der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförde-rungsgesetz
verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2004 die Änderung der
Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4.
Oktober 1974 verabschiedet. Sie wird auf den 1. April 2004 in Kraft
treten.

Die Verordnungsänderung umfasst drei Punkte. Erstens wird präzisiert,
unter welchen Bedingungen bei Not leidenden Geschäften Vorschüsse der
Grundverbilligung erlassen werden können. Zweitens ermöglicht sie, die
Laufzeit der Mietzinsbeiträge (Zusatzverbilligung I) zu verlängern.
Drittens führt sie in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat
Robbiani für Bezüger von Zusatzverbilligungen bei den Einkommens- und
Vermögensgrenzen eine Toleranzmarge ein.

Der vorzeitige Erlass von Forderungen aus Verbilligungsvorschüssen
setzt  voraus, dass für den Bund das Verlustrisiko insgesamt verringert
wird. Die Laufzeit für den Bezug der Zusatzverbilligung kann um maximal
sechs Jahre verlängert werden, da der Wegfall häufig zu nicht mehr
tragbaren Wohnkosten und Vermietungsproblemen führt. Vorgesehen ist
vorläufig eine Ausdehnung um vier Jahre, wobei im Fall von Wohneigentum
die Wohnkosten des Bezügers der Zusatzverbilligung mehr als 35 Prozent
des steuerbaren Einkommens ausmachen müssen. Schliesslich soll mit
einer Toleranzmarge von 10 % verhindert werden, dass in laufenden
Mietverhältnissen die Bewohnerschaft mit bescheidenen finanziellen
Mitteln nicht schon wegen einer geringen Überschreitung der Einkommens-
oder Vermögensgrenzen die Beihilfe verliert und im Endeffekt
wirtschaftlich schlechter da steht als zuvor.

Auf der Basis des WEG sind seit 1975 über 100'000 Wohnungen direkt
durch den Bund gefördert worden. Seit Ende 2001 werden keine neuen
Gesuche um Grund- und Zusatzverbilligung mehr bewilligt. Das WEG wurde
durch das Wohnraumförderungsgesetz WFG vom 21. März 2003 abgelöst.

Dokumente auf Internet:
http://www.bwo.admin.ch/news/pressemitteilung/00150/index.html?langÞ

Cipriano Alvarez,
 Bundesamt für Wohnungswesen,
 Tel.: 032 / 654'91'30