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Freihandelsabkommen Schweiz - EU Vorerst keine Zölle auf Re-Exporte von

Freihandelsabkommen Schweiz - EU Vorerst keine Zölle auf Re-Exporte von
EU-Waren

Nach einem Treffen zwischen Vertretern der Schweiz und der EU am 24.
Februar 2004 in Basel werden die EU-Vertreter ihren Behörden empfehlen,
die per 1. März 2004 geplante Einführung von Zöllen auf Wieder-Exporte
von EU-Waren aus der Schweiz um drei Monate aufzuschieben.

Der Leiter der Schweizer Delegation, Luzius Wasescha, zeigte sich
befriedigt über den Ausgang der Gespräche: „Dies ist ein erster Schritt
in Richtung einer definitiven Lösung.“ Die beiden Parteien kamen
überein, die Rechtsgrundlagen sowie die Auswirkungen der allfälligen
Zollerhebung auf die Wirtschaft gemeinsam zu überprüfen.

Die EU-Zollverwaltung hatte ursprünglich beabsichtigt, die seit
dreissig Jahren geltende Zollfreiheit auf EU-Waren, die in
unverändertem Zustand aus der Schweiz (und anderen Freihandelspartnern)
in die EU exportiert werden, per 1. März 2004 aufzuheben. Für die
Schweiz würde dies eine Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972
bedeuten, in dem sowohl für Industrieprodukte der EU als auch der
Schweiz die vollständige Zollfreiheit vereinbart ist.

Diese Änderung der Rechtsanwendung hätte für die betroffenen
Unternehmen in der Schweiz und der EU schwerwiegende Konsequenzen.
Besonders betroffen wären Handelsfirmen, der Autohandel, der
Versandhandel, Handwerksbetriebe, Fabrikationsbetriebe aller Branchen,
die Maschinen-, Textil- und die chemische Industrie.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Willy Tinner,
 Welthandel,
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
 Tel. 031 324 09 06

 Rita Baldegger,
 Leiterin Kommunikation,
 Tel. 031 323 37 90