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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!"

Die Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!" verlangt schweizweit
einheitliche Kinderzulagen von mindestens 450 Franken je Kind und Monat.
Dadurch würden die heutigen Leistungen von durchschnittlich 184 Franken weit
mehr als verdoppelt. Daraus würden Mehrkosten von 6,7 Milliarden Franken
resultieren. Weil dies weder volkwirtschaftlich noch finanzpolitisch zu
vertreten wäre, spricht sich der Bundesrat für die Ablehnung der
Volksinitiative aus. Er unterbreitet keinen eigenen Gesetzesentwurf, denn
dem Parlament liegt bereits ein Projekt vor, das eine konsensfähige und
volkswirtschaftlich tragbare Lösung ermöglicht.

Die am 11. April 2003 vom Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse
eingereichte Volksinitiative verlangt einen neuen Verfassungsartikel, der
den Bund verpflichtet, Bestimmungen über die Kinderzulagen zu erlassen. Wenn
die Bundesversammlung das Ausführungsgesetz innert fünf Jahren nach Annahme
der Volksinitiative nicht verabschiedet, erlässt der Bundesrat die nötigen
Bestimmungen. Die bundesrechtliche Kinderzulagenordnung soll wie folgt
ausgestaltet werden:

·         Jedes Kind gibt, unabhängig von der beruflichen Stellung seiner
Eltern, Anspruch auf eine volle Kinderzulage, wobei der Anspruch bis zum
vollendeten 16. Altersjahr und für Kinder in Ausbildung bis zum 25.
Altersjahr besteht.

·         Die Kinderzulage beträgt mindestens 450 Franken im Monat und wird
der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.

·         Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Kantone und durch Beiträge
der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wobei die öffentliche Hand mindestens
die Hälfte trägt. Es wird ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich
eingerichtet.

Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Heute sind die Arten und Ansätze der Familienzulagen in 26 kantonalen
Gesetzgebungen unterschiedlich geregelt, und es bestehen Lücken bei
Teilzeitbeschäftigung, für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Wie
der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme vom 28. Juni 2000 zur
parlamentarischen Initiative Fankhauser ausführte, unterstützt er deshalb
dem Grundsatz nach eine Bundesregelung. Eine solche kann gewisse
Minimalstandards setzen und die stossendsten Lücken schliessen, sowie
einheitlichere und koordinierte Anspruchsvoraussetzungen schaffen. Trotz
vieler Bestrebungen konnte bisher noch keine Vereinheitlichung der
Familienzulagen in der Schweiz verwirklicht werden. Das Grundanliegen der
Volksinitiative ist deshalb berechtigt.

Volksinitiative wäre volkswirtschaftlich nicht tragbar
Die in der Volksinitiative angestrebte Erhöhung des Leistungsniveaus und die
damit verbundenen Mehrkosten sind  nicht vertretbar. Die Kosten der
vorgeschlagenen Kinderzulagen würden sich auf 10,7 Milliarden Franken
belaufen, was weit mehr als einer Verdoppelung der gegenwärtig aufgewendeten
Mittel von 4 Milliarden Franken entspräche. Weil heute die Familienzulagen
zu über 95% von den privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern finanziert werden und diese gemäss Initiativkomitee auch in
Zukunft nicht stärker belastet werden sollen, gingen die Mehrkosten im
Wesentlichen zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Heute wenden die
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 3,9 Milliarden Franken für die
Familienzulagen auf. Die öffentliche Hand müsste demnach 6,8 Milliarden
Franken aufbringen. Für den Bund ergäbe das Kosten von 3,4 Milliarden
Franken (bei einer hälftigen Aufteilung zwischen Bund und Kantonen) bzw. von
4,6 Milliarden Franken (bei einer Übernahme von zwei Dritteln der Kosten
durch den Bund). Berücksichtigt man die weiteren Auswirkungen der höheren
Kinderzulagen auf die Staatsrechnung wie Mehreinnahmen bei der direkten
Bundessteuer und Einsparungen bei den Prämienverbilligungen in der
Krankenversicherung, ergibt das eine Nettomehrbelastung von 2,9 Milliarden
Franken (bei einer hälftigen Aufteilung) bzw. von 4 Milliarden Franken (bei
einer Übernahme von zwei Dritteln). Die dafür notwendigen Mittel müssten
angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes durch entsprechende
Mehreinnahmen aufgebracht werden. Hierzu kämen in erster Linie
Steuererhöhungen in Frage, was zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten
Erhöhung der Fiskalquote führen würde.

Lösung zeichnet sich ab - Verzicht auf Gegenvorschlag
Die geltende Verfassungsnorm bietet eine ausreichende Grundlage zur
Vereinheitlichung der Familienzulagen. Mit dem auf Grund der
parlamentarischen Initiative Fankhauser hängigen Projekt liegt bereits ein
Entwurf für ein Bundesgesetz vor. Dieser legt die Mindesthöhe der
Kinderzulagen auf 200 Franken und diejenige der Ausbildungszulagen auf 250
Franken pro Kind und Monat fest. Finanziert werden die Leistungen durch
Beiträge der Arbeitgebenden und allenfalls auch der Arbeitnehmenden. Für
Selbständigerwerbende und für Nichterwerbstätige können die Kantone eine
Einkommensgrenze vorsehen. Der Gesetzesentwurf bildet eine Basis für die
Erarbeitung einer konsensfähigen und volkswirtschaftlich tragbaren Lösung.
Deshalb unterbreitet der Bundesrat keinen Gegenvorschlag.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte :            Tel. 031 322 91 47

                        Jost Herzog, Chef der Zentralstelle für
Familienfragen

                        Bundesamt für Sozialversicherung