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Vorratshaltung von antiviralen Medikamenten

Vorratshaltung von antiviralen Medikamenten

Der Bundesrat hat die Verordnungsänderungen über die
Pflichtlagerhaltung von Antibiotika genehmigt und auf den 1. April 2004
in Kraft gesetzt. Zusätzlich zu der bisherigen Pflichtlagerhaltung von
Antibiotika werden neu auch antivirale Medikamente an Lager gelegt.
Diese Medi-kamente dienen zur wirksamen Bekämpfung einer
Grippepandemie.

Grippepandemien stellen eine für die gesamte Weltbevölkerung äusserst
ernst zu nehmende Gefahr dar und können in unvorbereiteten
Zivilgesellschaften massivste gesundheitliche Schäden verursachen.
Daher sind sorgfältige Vorbereitungen wie das Anlegen von Vorräten an
Medikamenten für eine wirksame Bekämpfung derartiger Ereignisse
insbesondere auch nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) unverzichtbar. Wie das Auftreten der «Vogelgrippe» im Fernen
Osten gezeigt hat, tritt das Influenzavirus immer wieder in neuen
Varianten auf. Kommt es zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch, kann
eine weltweite Verbreitung nicht ausgeschlossen werden.

Die optimale Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an antiviralen
Medikamenten ist für den Fall einer grösseren Grippeepidemie oder
-pandemie zum heutigen Zeitpunkt nicht gewährleistet. Ohne eine
genügende Bevorratung sähe sich die Schweiz im Falle eines grösseren
Grippeausbruchs mit schwerwiegenden Problemen im Gesundheitswesen und
daraus folgend mit massiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
konfrontiert. Heutzutage könnte nach Schätzungen von
Gesundheitsexperten eine Grippepandemie in der Schweiz über 2 Millionen
Arztbesuche, rund 14'000 Spitaleinweisungen und eine bedeutende Zahl
von Todesfällen verursachen. Mit der Pflichtlagerhaltung von
antiviralen Medikamenten soll sichergestellt werden, dass im Fall einer
Pandemie ein ausreichender Schutz der gefährdeten Bevölkerungsteile
gewährleistet werden kann.

Die Änderungen der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von
Antibiotika treten am 1. April 2004 in Kraft.

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, 3003 Bern
 Dr. Ueli Haudenschild, Leiter Geschäftsstelle Bereich Heilmittel,
Tel. 031 322 21 76
 Peter Graf, Chef Sektion Pflichtlager, Tel. 031 322 21 84

Die Änderungen der «Verordnung über Pflichtlagerhaltung von
Antibiotika» finden Sie unter www.bwl.admin.ch (Rubrik Aktuell)