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„Prekäre Arbeitsverhältnisse“ und „Arbeit auf Abruf“ : zwei Studien Ein

„Prekäre Arbeitsverhältnisse“ und „Arbeit auf Abruf“ : zwei Studien Ein
soziales Problem für die Betroffenen und ein wirtschaftliches für die
Schweiz?

Zwei Forschungsarbeiten haben die im Titel gestellten Fragen zu
beantworten versucht. Die Studie von Ecoplan sucht nach messbaren
Kriterien, um entscheiden zu können, ob ein nicht traditionelles
Arbeitsverhältnis auch wirklich „prekär“ ist. Ziel ist, die
quantitative Bedeutung der verschiedenen Formen „prekärer
Arbeitsverhältnisse“ seit den 90er Jahren abzuschätzen. Die Arbeit von
F. Henneberger et. al. untersucht, ob „Arbeit auf Abruf“ eine
zusätzliche Chance für Arbeitnehmer ist, wieder ein reguläres
Arbeitsverhältnis zu erlangen, oder ob sie dazu führt, in prekären
Lebensverhältnissen gefangen zu bleiben.

Im Rahmen des vom ALV-Fonds finanzierten Forschungsprogramms haben sich
zwei Studien mit der in den 90er Jahren oft diskutierten These
auseinandergesetzt, die Arbeitswelt sei im Zuge der „Globalisierung“
auch in der Schweiz einem vertieften Strukturwandel ausgesetzt. Stimmt
diese Behauptung aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, und
wenn ja, welche Auswirkungen auf die Wohlstandsentwicklung und für die
Sozialpolitik der Schweiz können diese Trends in der Zukunft haben? -
Die beiden Berichte geben die Auffassung der jeweiligen Autoren wieder.
Sie muss sich nicht mit derjenigen des seco decken. Die Kommission für
Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat im Rahmen ihrer
Arbeiten an der Parlamentarischen Initiative Dormann „Regelung der
Arbeit auf Abruf“ eine Subkommission eingesetzt, welche die politischen
Folgerungen aus diesen Arbeiten ziehen wird.

Die Autoren der Ecoplan-Studie kommen zum Schluss, dass es keinen
erkennbaren langfristigen Trend hin zu mehr prekären
Arbeitsverhältnissen in der Schweiz gebe. Die Hauptbetroffenen sind
Frauen, Jüngere und Niedrigqualifizierte, besonders häufig aus
Tätigkeiten in privaten Haushalten.

Henneberger et. al. gelangen zum Ergebnis, dass - zumindest im Falle
der Arbeit auf Abruf - die „Sprungbrett“-Funktion eines flexiblen
Arbeitsmarktes den sozial nicht erwünschten „Klebeeffekt“ eindeutig
dominiere. Die Kernaussage ist also, dass Arbeit auf Abruf sowohl auf
individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene die
Wohlstandschancen befördere, weil Erwerbslose dank Arbeit auf Abruf
leichter eine neue Stelle finden können. Dem gegenüber verstärke Arbeit
auf Abruf die Gefahren eines sozial segregierenden Arbeitsmarktes nicht
weiter, weil die individuelle Wechselhäufigkeit zwischen den beiden
Beschäftigungsformen „Arbeit auf Abruf“ und „traditionelles
Arbeitsverhältnis“ beträchtlich sei. Umgekehrt bewirke Arbeit auf Abruf
auch nicht, dass neue Mobilitätsschranken aufgebaut werden.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Beide Studien werden in der Ausgabe 2/2004 der Zeitschrift „Die
Volkswirtschaft“ zusammenfassend dargestellt. In „Der Volkswirtschaft“
ist ebenfalls ein Streitgespräch zwischen Vertretern der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer abgedruckt.

Ecoplan (M. Marti, S. Osterwald, A. Müller): Prekäre
Arbeitsverhältnisse in der Schweiz. Theoretisches Konzept und
empirische Analyse der Entwicklungen von 1992 bis 2002, seco
Publikation Arbeitsmarktpolitik No. 9 (9. 2003), Bern [mit französicher
Zusammenfassung]

F. Henneberger, A. Sousa-Poza, A. Ziegler (Forschungsinstitut für
Arbeit und Arbeitsrecht, Univ. St. Gallen): Eine empirische Analyse der
Arbeit auf Abruf in der Schweiz. Determinanten und ökonomische
Bewertung dieser Beschäftigungsform, seco Publikation
Arbeitsmarktpolitik No. 11 (1. 2004), Bern [mit französischer
Zusammenfassung]

Bezug:
Die elektronischen Versionen (pdf) können wie folgt bestellt werden:
Lionella.Steiger@seco.admin.ch.
Im Internet sind sie direkt herunterladbar unter www.seco.admin.ch >
Publikationen & Formulare > Veröffentlichungsreihen.

Werner Aeberhardt,
 seco,
 Leiter Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik,
 Tel. 031 322 21 42

 Michael Marti,
 Ecoplan,
 Tel. 031 356 61 61

 Fred Henneberger,
Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA) der Universität
St. Gallen,
 Tel. 071 224 28 10