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Hunde-Chip und Tierabfälle: 4 Verordnungen gehen in Anhörung

Hunde-Chip und Tierabfälle: 4 Verordnungen gehen in Anhörung

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat die Verordnung über die
Entsorgung tierischer Abfälle (VETA) komplett überarbeitet und dem
EU-Recht angeglichen. Damit soll ein reibungsloser Handel von Tieren
und Tierprodukten mit EU-Partnern garantiert werden. Für die revidierte
Verordnung beginnt heute die Anhörung. Im gleichen Paket stellt das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zudem Änderungen der
Tierseuchenverordnung (TSV), der Verordnung über die Ein-, Durch- und
Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) und der
Fleischuntersuchungsverordnung (FUV) zur Diskussion. Die Anhörung
dauert bis zum 1. März 2004.

In Anpassung an EU-Recht werden die tierischen Nebenprodukte neu in
drei Kategorien aufgeteilt. Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene
der Kategorie 2 können als Dünger oder zur Biogas-Produktion verwendet
und Kategorie-3-Produkte, die risikoärmsten, können unter anderem
Heimtieren verfüttert werden. Grundsätzlich soll damit eine
weitergehende Nutzung von tierischen Nebenprodukten etwa zur
Energiegewinnung möglich werden, ohne die wegen BSE erlassenen
Einschränkungen aufzuweichen.

Im Entwurf der Tierseuchenverordnung ist eine Kennzeichnung von Hunden
per unter die Haut eingepflanztem Mikrochip oder per Tätowierung
vorgesehen. Bis Ende 2004 sollen alle Hunde in der Schweiz markiert und
in einer Datenbank registriert sein. Um Kontrollen zu erleichtern, wird
zusätzlich ein Hundeausweis mit Daten zu Impfungen, Krankheiten und
Herkunft des Tieres ausgestellt. Die Kennzeichnung wird Abklärungen
nach Beissunfällen, bei Seuchenausbrüchen oder das Suchen entlaufender
Hunde erleichtern.

Die Anhörung - eine Vernehmlassung auf Departementsstufe - dauert bis
zum 1. März. Die revidierten Verordnungstexte und ausführliche
Erläuterungen finden Sie im Internet unter:
http://www.bvet.admin.ch/tiergesundheit/d/gesetzgebung/1_index.html

Marcel Falk,
 Sprecher Bundesamt für Veterinärwesen,
 Tel. 031 323 84 96