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Bundesrat unterstützt Steuerpaket 2001 nur mit Vorbehalt


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat unterstützt Steuerpaket 2001 nur mit Vorbehalt

05. Nov 2003 (EFD) Der Bundesrat wird in der Referendumsabstimmung das
Steuerpaket unterstützen, er schlägt aber vor, die flankierenden Massnahmen
zum Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums später mittels
eigener Vorlage so zu korrigieren, dass sie der Verfassungsmässigkeit und
der Finanzierbarkeit Rechnung tragen und die Hoheit der Kantone
respektieren. Weil der Bundesrat strikt an den Vorgaben der Schuldenbremse
festhält, würde die Annahme des Steuerpakets bedeuten, dass ausreichende
Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes konsequent realisiert werden
müssen. Die Kombination von Mindereinnahmen mit Sanierungslücken würde zu
einem nicht verantwortbaren Verschuldungsschub führen.

Der Bundesrat unterstützt das Steuerpaket 2001 im Grundsatz, weil es
zentralen Eckpfeilern einer nachhaltigeren und gerechteren Steuerpolitik
Rechnung trägt. So beseitigt die Ehe- und Familienbesteuerung eine
jahrzehntelang bestehende Benachteiligung Verheirateter gegenüber
Konkubinatspaaren. Im Bereich der Umsatzabgabe werden wichtige Anpassungen
für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes Schweiz ins ordentliche Recht
überführt.

Probleme bei Verfassungsmässigkeit und Kantonsfinanzen

Hingegen bringt die Landesregierung gegenüber den von den Eidge-nössischen
Räten getroffenen Beschlüssen zum Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung
verfassungsrechtliche, föderalistische und finanzielle Vorbehalte an. Die
vom Parlament beschlossenen flankierenden Massnahmen strapazieren aus Sicht
des Bundesrates den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit.
Die in der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung sei zwar hoch
zu halten, doch mit einem nach oben unbegrenzten Unterhaltskostenabzug und
unter Berücksichtigung eines nicht abzugsfähigen Sockelbetrags von jährlich
bloss 4000 Franken sei der Bogen überspannt worden.

Aus föderalistischer Sicht erweise sich zudem die Einschränkung der
kantonalen Steuerhoheit als stossend, da die Abzugsmöglichkeiten bei den
Unterhaltskosten und den Schuldzinsen für Ersterwerber betragsmässig im
Steuerharmonisierungsgesetz verankert würden und damit für die Kantone
keinerlei finanzpolitischer Spielraum mehr bestehe. Die anfallenden
Mindereinnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern hätten ein Volumen
erreicht, das jenes der Mindererträge bei der direkten Bundessteuer um ein
Vielfaches übertreffe. Kantone und Gemeinden würden also bei der direkten
Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse übermässig belastet.

Korrekturvorlage in Aussicht gestellt

Die genannten Mängel des Systemwechsels will der Bundesrat daher nach einem
Ja zum Steuerpaket in Form einer Korrekturvorlage verfassungsrechtlich und
finanzpolitisch korrigieren. Ziel ist es, die finanziellen Auswirkungen des
Systemwechsels so einzudämmen, dass der in der bundesrätlichen Botschaft
ursprünglich vorgesehene Rahmen wieder erreicht wird. Die Kantone sollen
zwar das neue System übernehmen müssen, sie sollen dabei aber nicht an die
Höhe der Abzüge (Schuldzinsenabzug für Erstwerber, Unterhaltskostenabzug,
Bausparrücklage) gebunden sein. In den heiklen Punkten soll somit dem
kantonalen Steuerrecht verstärkt Rechnung getragen werden.

Entlastungsprogramm und Schuldenbremse unabdingbar

Weil der Bundesrat strikt an den Vorgaben der Schuldenbremse beziehungsweise
an der Einhaltung des Defizit-Abbaupfads gemäss Botschaft zum
Entlastungsprogramm festhält, würde die Annahme des Steuerpakets bedeuten,
dass ausreichende Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes konsequent
realisiert werden müssen. Die Kombination von Mindereinnahmen mit
Sanierungslücken würde zu einem nicht verantwortbaren Verschuldungsschub
führen.

Auskunft: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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