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Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Teilnahme am Funknetz POLYCOM

3003 Bern, 26. September 2003

Medieninformation

Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die
Teilnahme am Funknetz POLYCOM

Der Bundesrat hat eine zwischenstaatliche Vereinbarung mit dem Fürstentum
Liechtenstein genehmigt, welche die Teilnahme der liechtensteinischen
Behörden und Stellen am schweizerischen Sicherheitsnetz Funk "POLYCOM"
regelt. Sie gilt vorerst für eine Dauer von fünf Jahren.

Das Fürstentum Liechtenstein hat im Dezember 2002 die Schweiz um eine
liechtensteinische Beteiligung am digitalen Funknetz POLYCOM auf der Basis
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen für
Rettung und Sicherheit (BORS) ersucht. Auch die Schweiz ist an einer
Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein insbesondere in diesen
Bereichen interessiert, da das Fürstentum auf Grund des Zollvertrags von
1923 Bestandteil des schweizerischen Zollgebietes und damit auch Einsatzraum
der schweizerischen Zollorgane und des Grenzwachtkorps ist.

Bundesrat Samuel Schmid. Chef des Eidgenössischen Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird die Vereinbarung
während seines Besuchs in Vaduz am 17./18. Oktober 2003 für den
schweizerischen Bundesrat unterzeichnen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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