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Pensionskasse PUBLICA des Bundes: Keine verfrühte pauschale Beitragserhöhung


MEDIENMITTEILUNG

Pensionskasse PUBLICA des Bundes: Keine verfrühte pauschale Beitragserhöhung

26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat betrachtet eine pauschale Anpassung der
Beiträge an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA zum jetzigen Zeitpunkt für
verfrüht. Dies schreibt er in seiner ablehnenden Antwort auf eine Motion der
Spezialkommission des Nationalrates. Der Bundesrat ist zudem der Meinung,
dass die beiden Themenkreise vorzeitige Pensionierung und erhöhte
Invalidisierungsrate separat betrachtet werden müssen, da es sich um
verschiedene Geschäftsvorfälle handelt.

Die Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit Weyeneth, hatte in ihrer
Motion vom 22. August 2003 an den Bundesrat verlangt, zur Deckung der
ungedeckten Kosten, die sich aus der frühzeitigen Pensionierung des
Personals und der erhöhten Invalidisierungsrate ergeben, die Beiträge an die
PUBLICA per 01.01.04 um 3 Prozent zu erhöhen. Die Beiträge der Erhöhung
sollten dabei hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden.

Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Finanzierungsdefizite der
Pensionskasse des Bundes PUBLICA behoben werden müssen. Er betrachtet jedoch
eine pauschale, nicht erhärtete Beitragsanpassung für verfrüht. Der
Bundesrat prüft zur Zeit Massnahmen, damit die frühzeitige Pensionierung und
insbesondere die Ausrichtung der AHV-Überbrückungsrente kostendeckend
werden. Eine pauschale, nicht auf eingehende Überprüfung der technischen
Grundlagen von PUBLICA abgestützte Beitragsanpassung wäre deshalb verfrüht
und würde mit Sicherheit auch vom Personal nicht verstanden.

Seit dem 1. Juni 2003 müssen für den Bezug einer Invalidenrente die
Voraussetzungen nach dem IVG erfüllt sein. Die sogenannte Berufsinvalidität
kommt nur noch subsidiär für Personen über 50 Jahren zur Anwendung. Für die
Invalidisierungspraxis bedeutet dies bereits eine deutliche Verschärfung,
insbesondere, weil bei sogenannten "Berufsinvaliditätsfällen" der
Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat, was bisher nicht der Fall war.

Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise vorzeitige
Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat betrachtet werden
müssen, da es sich um verschiedene Geschäftsvorfälle handelt. Er beantragt
daher, die Motion der Spezialkommission des Nationarates, Minderheit
Weyeneth, abzulehnen.

Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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