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Bundesrat entlastet Unternehmungen um Entlassungen zu vermeiden

Bundesrat entlastet Unternehmungen um Entlassungen zu vermeiden

Der Bundesrat hat am 19. September 2003 beschlossen, die Karenzfrist
für Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung zu reduzieren. Er trägt
damit der Tatsache Rechnung, dass die konjunkturelle Erholung nicht
innert der gewünschten Zeit eingetreten ist.

Die Möglichkeit des Bezuges von Kurzarbeits- oder
Schlechtwetterentschädigung ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung
von Arbeitslosigkeit. Es erlaubt den Unternehmungen vorübergehende
Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu
erhalten. Die Arbeitgebenden können dadurch bei besserem Geschäftsgang
rasch wieder auf das in ihrem Betrieb vorhandene Fachwissen
zurückgreifen und den Arbeitnehmenden wird der umfassende soziale
Schutz innerhalb eines Arbeitsverhältnisses bewahrt.
Die Unternehmungen haben sich mit nicht entschädigten Karenztagen an
der Kurzarbeits- oder bei Schlechtwetterentschädigungen finanziell zu
beteiligen. Die beschlossene Änderung sieht eine Reduzierung der
Karenzfrist um einen Tag vor: von zwei auf einen Karenztag in der 1.
bis 6. Abrechnungsperiode und von drei auf zwei Karenztage ab der 7.
Abrechnungsperiode. Diese Reduktion der Karenztage gilt während Zeiten,
in denen der Bundesrat die Entschädigungsdauer für Kurzarbeit erhöht
hat.
Mit der Reduktion der Karenzfrist wird das Anliegen des Gesetzgebers,
in Zeiten angespannter konjunktureller Lage die Bezugsdauer zu erhöhen,
um von Entlassungen absehen zu können, konsequent weiter verfolgt. Im
September 2002 sowie im Juni 2003 hat der Bundesrat die maximale
Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung um sechs auf 18 Monate
verlängert. Die Arbeitgebenden werden durch die Reduktion der
Karenztage finanziell entlastet und Entlassungen werden dadurch
vermieden. Im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung führt dies zu einer
finanziellen Mehrbelastung, die im Bereich der
Arbeitslosenentschädigung durch die Vermeidung von Entlassungen
kompensiert wird.Die Reduzierung der Karenzfrist tritt am 1. Oktober
2003 in Kraft.

seco,
 Hans-Peter Egger,
 Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung,
 Tel. 031 324 02 17