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Keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich gegen Diskriminierung bei der Personalbeurteilung


MEDIENMITTEILUNG

Keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich gegen Diskriminierung bei der
Personalbeurteilung

03. Sep 2003 (EFD) Im Rahmen von Personalbeurteilungsgesprächen sind
Diskriminierungen nicht auszuschliessen, beispielsweise aufgrund des
Geschlechts. Angesichts bestehender Anstrengungen sieht der Bundesrat zur
Zeit aber keine Notwendigkeit für die Einführung zusätzlicher
Steuerungsmassnahmen in der Bundesverwaltung. Dies schreibt er in seiner
Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE).

Teuscher hatte in ihrer Motion vom 20. Juni 2003 Massnahmen verlangt, damit
weibliche Bundesangestellte bei den lohnwirksamen
Personalbeurteilungsgesprächen diskriminierungsfrei beurteilt würden.

Der Bundesrat ist sich der Problematik der geschlechtsspezifischen
Diskriminierung im Rahmen der Personalbeurteilungsgespräche bewusst. Der
Zwischenbericht über die erste Runde der Personalbeurteilung zeigt auf, dass
bei den überdurchschnittlichen Beurteilungsstufen ("übertrifft die
Anforderungen deutlich" und "übertrifft die Anforderungen in hohem Masse")
der Anteil der Frauen gegenüber jenem der Männer leicht geringer ist. Bei
den unterdurchschnittlichen Beurteilungen ("entspricht den Anforderungen
teilweise") sind die Männer ebenfalls leicht übervertreten.

Das Ziel einer Personalbeurteilung ohne Diskriminierung hinsichtlich
Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder Religion ist
unbestritten. Der Bundesrat hat die entsprechenden Grundsätze in der
Bundespersonalverordnung (Artikel 16 Absatz 1) festgehalten und mit den
Weisungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der
Bundesverwaltung vom 22. Januar 2003 bekräftigt.

Um die Anwendung des Lohnsystems und die Durchführung der
Personalbeurteilung zu überprüfen, hat der Bundesrat im Dezember 2001
Qualitätssicherungsmassnahmen beschlossen. Sowohl zentral (durch das Eidg.
Personalamt) als auch in den Departementen werden Mitarbeitende und
Vorgesetzte für die Beurteilungsgespräche geschult. Dabei kommen unter
anderem mögliche Diskriminierungen zur Sprache. Weiter sind auf dem Intranet
der Bundesverwaltung verschiedene Dokumente abrufbar, die Mitarbeitende,
Führungskräfte und Personalfachleute in bezug auf die Problematik der
Diskriminierung bei Personalbeurteilungsgesprächen sensibilisieren sollen.

Aufgrund der bestehenden Massnahmen möchte der Bundesrat zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine zusätzlichen Vorschriften gegen Diskriminierung bei der
Personalbeurteilung in der Bundesverwaltung erlassen. Er beantragt daher,
die Motion Teuscher in ein Postulat umzuwandeln.

Auskunft: Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 27

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