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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Task Force Swissair Personal: Auftrag erfüllt

Task Force Swissair Personal: Auftrag erfüllt

Die Task Force Swissair Personal ist am 14. August 2003 aufgelöst
worden. Sie wurde am Tag der Bekanntgabe der Nachlassstundung, also
unmittelbar vor dem Grounding, am 1. Oktober 2001 durch den Vorsteher
des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes eingesetzt. Die Task Force
unterstützte die SAir Group und die kantonalen Arbeitsämter, um für die
vom Stellenverlust betroffenen Angestellten der SAir Group angemessene
Lösungen zu finden.  Die zwischen Bund und Sozialpartnern getroffene
Incentive-Vereinbarung ermöglichte, dem Swissair-Personal Vorschüsse im
Umfang von zirka 16 Mio. Schweizer Franken gegen Abtretung der
Ansprüche im Nachlassverfahren zukommen zu lassen.

Am Scheitelpunkt der Swissair-Krise setzte Bundesrat Pascal Couchepin
die Task Force Swissair Personal unter dem Vorsitz von Jean-Luc
Nordmann, Direktor der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für
Wirtschaft, ein. Die Hauptzielsetzungen waren einerseits die Vermeidung
von Arbeitslosigkeit als Folge der Swissair-Entlassungen, andererseits
die Unterstützung von arbeitslos gewordenen Personen bei der
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit den
zuständigen kantonalen Behörden.

Weil das per sofort gekündigte und freigestellte Personal keine
Lohnfortzahlung während der Kündigungsfrist erhielt und dadurch ein
Sicherheitsrisiko bestand, übernahm der Bund für die Monate November
und Dezember 2001 die Differenz zwischen der Arbeitslosenentschädigung
und dem versicherten Lohn.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich engagierte sich
stark für die rasche Wiederintegration der Stellensuchenden. Bereits
eine Woche nach dem Swissair-Grounding stand dafür ein betriebliches
Arbeitsmarktzentrum zur Verfügung. Ebenfalls wurden Mitarbeitende von
Arbeitslosenkassen anderer Kantone in Zürich konzentriert.

Die Task Force Swissair Personal bemühte sich darum, die Finanzierung
der Sozialpläne sicherzustellen. Im Dezember 2001 wurde zwischen Bund
und Sozialpartnern eine Vereinbarung getroffen. Die sogenannte
Incentive-Vereinbarung sah vor, dass die Hälfte - jedoch maximal 50
Mio. Franken - der für den Winterflugplan 2001 nicht verwendeten
Bundesmilliarde zur Finanzierung von Personalabbaukosten verwendet
werden konnte. Den folgenden vier Kategorien flossen letztlich 16,1
Mio. Schweizer Franken zu:

Option 96 (Überbrückungsrenten an Frühpensionierte): 4,6 Mio. Franken
Flight Attendant-Fonds: 5,4 Mio. Franken Boni an Mitarbeitende für
besseres Ergebnis im Winterflugplan 2001: 2,7 Mio. Franken
Sozialplanforderungen: 3,4 Mio. Franken.
Bei den Auszahlungen handelte es sich um Vorschüsse, deren Zahlung
gegen Abtretung der individuellen Lohnforderungen der ehemaligen
Mitarbeitenden im Nachlassverfahren erfolgte. Damit wurde für die
Swissair-Mitarbeitenden ein Anreiz geschaffen, während der
Übergangsphase ein möglichst gutes finanzielles Ergebnis zu erzielen,
was sowohl die Überführung in eine neue Airline erleichterte, als auch
Einsparungen des Bundesdarlehens bewirkte.
Für besondere Härtefälle ist eine Stiftung gegründet worden, welche
insgesamt gut 3,5 Mio. Franken an Spendengeldern erhalten hat.

Die Task Force Swissair Personal hatte im Zuge ihres Wirkens
stabilisierend zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs sowie zur
Milderung negativer Auswirkungen für das entlassene Personal
beigetragen und so den geordneten Übergang der Swissair zur Swiss
erleichtert. Nach Erfüllung ihrer Aufgaben wurde heute die Task Force
Swissair Personal aufgelöst.

Rita Baldegger,
 Informationschefin seco,
 Tel. 031 323 37 90