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Selbsthilfemassnahmen: Ausdehnung auf Nichtmitglieder

Selbsthilfemassnahmen: Ausdehnung auf Nichtmitglieder

Fünf Branchen- und drei Produzentenorganisationen wollen ihre
Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären
lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die
entsprechenden Gesuche an den Bundesrat im Schweizerischen
Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der
Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- und
Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfe-massnahmen auch für
Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Massnahmen müssen die
Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung des
Angebots an die Nachfrage betreffen. Grosses Gewicht haben die
Repräsentativität der Organisation und deren interne
Entscheidungsabläufe.
Die Mehrzahl der Gesuche betrifft die Verlängerung bereits bestehender
Massnahmen (Interprofession Gruyère, Interprofession du Vacherin
fribourgeois, Schweizerischer Bauernverband) oder eine Anpassung an
Beschlüsse der jeweiligen Delegiertenversammlung (Emmentaler
Switzerland, Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse).
Dazu kommen drei neue Ausdehnungsgesuche: Die Sortenorganisation
Emmentaler Switzerland hat Qualitätsverbesserungsmassnahmen für den
Emmentaler Käse festgeschrieben, die Sbrinz Käse GmbH und die
Interessengemeinschaft Dinkel Absatzförderungsmassnahmen für Sbrinz,
respektive Dinkel.
Mit der Veröffentlichung der Gesuche sollen die Nichtmitglieder der
Organisationen über die Gesuche informiert werden. Die Veröffentlichung
ist Teil des Vernehmlassungsverfahrens, sie gewährt keine besonderen
Einspracherechte.
Die Vernehmlassung dauert 30 Tage ab Veröffentlichung. Änderungen an
den Gesuchen sind je nach Vernehmlassungsergebnis noch möglich. Der
Bundesrat entscheidet, ob und inwiefern den Gesuchen entsprochen wird.
Die Gesuche können auf der Homepage des BLW (www.blw.admin.ch)
eingesehen werden. Stellungnahmen sind dem BLW, Sektion Qualitäts- und
Absatzförderung, Mattenhofstr. 5, 3003 Bern einzureichen.

Jean-Marc Chappuis, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung,
Tel. 031 322 27 12