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Ausführungsbestimmungen zur AP 2007

Ausführungsbestimmungen zur AP 2007

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat heute die
Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2007
(Landwirtschaftsgesetz und Tierseuchen-gesetz) eröffnet. Die Änderungen
bei den Verordnungen betreffen unter anderem die schritt-weise
Umsetzung zur Versteigerung der Zollkontingente Schlachtvieh und
Fleisch, die Ergänzung der Strukturverbesserungsmassnahmen, die neuen
Umschulungsbeihilfen, die Umstellungsbeiträge im Pflanzenbau und
Anpassungen bei den Direktzahlungsbestimmungen.

Die Kantone, die politischen Parteien und interessierte Organisationen
können sich zu insgesamt 38 Verordnungen zum Landwirtschaftsgesetz und
2 Verordnungen zum Tierseuchengesetz vernehmen lassen. Ein bedeutender
Teil der Vorschläge beruht auf Änderungen der Gesetzgebung im Rahmen
der Debatte zur Agrarpolitik 2007, die in der Sommersession
abgeschlossen wurde. Hinzu kommen einige Änderungsvorschläge aufgrund
der Erfahrungen in der Praxis. Die meisten Verordnungen sollen analog
zu den Gesetzesänderungen und unter Vorbehalt eines allfälligen
Referendums auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 5. September 2003.
Mit den Ausführungsbestimmungen soll die zweckmässige Weiterentwicklung
der Reformen in der Agrarpolitik umgesetzt werden. Eine wesentliche
Zielsetzung der Agrarpolitik 2007 ist die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der
schweizerischen Lebensmittelproduktion. Dazu trägt die Flexibilisierung
der Milchmarktordnung mit einem schrittweisen Übergang zu einem
privatrechtlichen Mengenmanagement wesentlich bei. Zusammen mit der
Systemänderung bei der Fleischeinfuhr (Versteigerung der
Importkontingente) wird der unternehmerische Handlungsspielraum der
Landwirtschaftsbetriebe und der Marktpartner wesentlich erhöht.
Erreicht wird das Ziel auch durch Verbesserungen bei der
Investitionshilfe, durch Umstellungsbeiträge im Obst- und Weinbau sowie
durch die teilweise Aufhebung oder Anpassung von Bezugsgrenzen bei den
Direktzahlungen. Unterstützungsmassnahmen für die Wiederinstandstellung
von Bodenverbesserungen oder für gemeinschaftliche Bauten zur
Vermarktung von in der Region erzeugten Produkten können wesentlich zur
Entwicklung im ländlichen Raum beitragen. Mit Umschulungsbeihilfen soll
bei Bedarf ein sozialverträglicher vorzeitiger Ausstieg aus der
Land-wirtschaft ermöglicht werden. Mit der Erhöhung der
Produktsicherheit durch entsprechende Vorsorgemassnahmen und die
schärfere Verfolgung von Zuwiderhandlungen werden auch die Interessen
der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt. Im Zusammenhang mit den
Bestimmungen im Tierseuchengesetz wird die Grundlage für die
Mitfinanzierung der Entsorgung der Fleischabfälle durch den Bund
geschaffen.Die Vernehmlassungsunterlagen stehen ab sofort im Internet
unter www.blw.admin.ch zur Verfügung.

Bundesamt für Landwirtschaft,
 Sektion Information,
 Jürg Jordi,
 Tel. 031 322 81 28