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Schutz gegen den terroristischen Einsatz biologischer Waffen: Die Massnahmen werden fortgeführt

3003 Bern, 16. Juni 2003

Medieninformation

Schutz gegen den terroristischen Einsatz biologischer Waffen: Die Massnahmen
werden fortgeführt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Montag beschlossen, den Kredit von
rund zwei Millionen Franken für die Prävention und den Schutz der
Bevölkerung vor terroristischen Einsätzen biologischer Waffen zu erneuern.

Im letzten Jahr hatte der Bundesrat neben dem Erwerb von Pockenimpfstoff u.
a. auch organisatorische Massnahmen zur Prävention und zum Schutz der
Bevölkerung vor den Auswirkungen möglicher terroristischern Einsätze
biologischer Waffen beschlossen. Diese Massnahmen sollen nun weitergeführt
und konsolidiert werden.

Dazu gehören der Aufbau des nationalen B-Kompetenznetzwerks, der Kauf und
Unterhalt weiterer Nachweisgeräte, der Ausbau der nationalen
Referenzlaboratorien sowie verschiedene Ausbildungs- und
Informationsmassnahmen des Departementes für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und des Departementes des Innern (EDI).

Die Massnahmen gegen die Bedrohung durch biologische Waffen werden im
nationalen B-Kompetenznetzwerk des VBS geführt und koordiniert. Die
Untergruppe Sanität, der Bevölkerungsschutz und das Bundesamt für Gesundheit
arbeiten dabei eng und vernetzt zusammen. Die Bündelung des Know-Hows und
der Kapazitäten über die Departementsgrenzen hinweg erlaubt einen optimalen
Einsatz der Ressourcen.

Der Bundesrat stuft die direkte oder indirekte Gefährdung der Schweiz durch
den terroristischen Einsatz von biologischen Waffen nach wie vor als gering
ein. Trotzdem soll die Bevölkerung soweit wie möglich vor den Auswirkungen
solcher Waffen geschützt werden. Dies erlaubt es, im Eintretensfall
Verunsicherung und Panik zu vermeiden, Leben zu retten und die
Handlungsfreiheit zu bewahren.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZUND SPORT
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