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Bundesrat lehnt die Einführung eines Finanzreferendums ab


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat lehnt die Einführung eines Finanzreferendums ab

16. Jun 2003 (EFD) Im Rahmen seiner Vorlage zur Volksrechtsreform hat der
Bundesrat 1996 u.a. die Einführung des Finanzreferendums vorgeschlagen. In
der parlamentarischen Beratung hat sich dieses neue Instrument nicht als
mehrheitsfähig erwiesen. Es ist auch im Rahmen der vom Parlament initiierten
Neuauflage der Volksrechtsreform nicht mehr aufgenommen worden. Aus diesem
Grund erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, bereits jetzt wieder
eine Änderung der Volksrechte in Angriff zu nehmen und beantragt die Motion
von Nationalrat Erich Müller (FDP/ZH) über die Einführung eines
Ausgabenvetos abzulehnen.In seiner Motion fordert Nationalrat Müller den
Bundesrat dazu auf, bis spätestens Ende 2003 eine Vorlage für einen
Verfassungsartikel auszuarbeiten, der gewichtige Ausgabenbeschlüsse einem
fakultativen Referendum (Ausgabenveto) unterstellt.

Die Diskussion um die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene ist
nicht neu. Im Rahmen seiner Vorlage zur Volksrechtsreform im Jahr 1996 hat
der Bundesrat u.a. die Einführung des Finanzreferendums vorgeschlagen. In
der parlamentarischen Beratung hat sich dieses neue Instrument jedoch nicht
als mehrheitsfähig erwiesen. Es ist auch im Rahmen der vom Parlament
initiierten Neuauflage der Volksrechtsreform nicht mehr aufgenommen worden,
über die Volk und Stände im Februar 2003 abgestimmt haben. Dazu kommt, dass
der Bundesrat sich immer wieder gegen punktuelle Änderungen im Bereich der
Volksrechte ausgesprochen hat. Veränderungen im institutionellen Bereich
sollten aus einer Gesamtschau heraus und nicht punktuell erfolgen. Nur auf
diese Weise kann das notwendige institutionelle Gleichgewicht gewahrt
werden.

Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die kommunalen und kantonalen
Erfahrungen und Lösungen nicht einfach auf die Bundesebene übertragen werden
können. Bei Kantonen und Gemeinden besteht das Finanzreferendum
(obligatorisch und/oder fakultativ) seit längerem. Es ist unbestritten, dass
sich das Instrument des Finanzreferendums auf Kantons- und Gemeindeebene
bewährt hat. Zudem ist empirisch erwiesen, dass das Finanzreferendum eine
ausgabendämpfende Wirkung hat. Die Struktur des Bundeshaushalts ist jedoch
eine grundlegend andere als die der Kantone und der Gemeinden. Der
Eigenbereich ist beim Bund anteilsmässig deutlich geringer. Viele
Transferausgaben ergeben sich aus gesetzlichen Verpflichtungen, bei denen
wenig Spielraum besteht. Würden solche Transferausgaben dem Referendum
unterstellt, könnte das Problem der Übersteuerung auftreten. Dies wäre dann
der Fall, wenn in einer Volksabstimmung ein Gesetz, das Ausgaben vorsieht,
zwar angenommen, der dazugehörende Finanzierungsbeschluss jedoch abgelehnt
wird.

Insgesamt kommt der Bundesrat zum Schluss, das zumindest zum jetzigen
Zeitpunkt kein Finanzreferendum auf Bundesebene eingeführt werden sollte.

Auskunft: Urs Plavec, Eidg. Finanzverwaltung ,Tel 031 322 61 72 Werner
Weber, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 323 29 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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