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Einfuhrsperre für Vögel aus Belgien und den Niederlanden

Einfuhrsperre für Vögel aus Belgien und den Niederlanden 23.04.2003
Nach der Ausweitung der Geflügelpest auf Belgien verbietet das Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET) die Ein- und Durchfuhr von Vögeln aus Belgien und den
Niederlanden auch im Reisendenverkehr. Diese Massnahme tritt am Donnerstag
24. April 2003 in Kraft. Die kommerzielle Ein- und Durchfuhr von Geflügel
aus diesen Ländern ist bereits unterbunden.

Die von der Klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza) betroffenen Länder -
die Niederlande und neu auch Belgien - haben bereits von sich aus alle
Ausfuhren von Vögeln untersagt.

Mit der weiteren Ausbreitung in den Niederlanden und dem Übergreifen auf
Belgien hat nun aber die Seuche eine grössere Dimension erreicht, die neue
Massnahmen rechtfertigt, um auch kleine Risiken auszuschliessen.

Das BVET reagiert auf diese neue Lage  mit einer vorübergehenden Ein- und
Durchfuhrsperre von Vögeln aus Belgien und den Niederlanden im
Reisendenverkehr per 24. April 2003. Diese Massnahme betrifft ausdrücklich
nicht nur Geflügel, sondern alle Tierarten der Klasse Vögel - also
beispielsweise auch Zier- und Heimvögel. Die kommerzielle Ein- und Durchfuhr
von Geflügel war schon vorher unterbunden.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Auskunft:         Jakob Schluep, Bereich Bewilligungen und Kontrollen des
BVET   031 / 323 85 10