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Die Todesstrafe vollständig abschaffen

Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK tritt am 1. Juli 2003 in Kraft

Bern / Strassburg, 22.04.2003. Ein weiterer Erfolg für die Menschenrechte
rückt näher: Am 1. Juli 2003 tritt das Protokoll Nr. 13 zur EMRK in Kraft,
das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Dieses
Europarats-Protokoll wurde am 3. Mai 2002 in Wilna zur Unterzeichnung
aufgelegt und von der Schweiz gleichentags unterzeichnet und ratifiziert.

Menschenrechtspolitik ist aus zwei Gründen ein Teil der schweizerischen
Aussenpolitik: Einerseits weist die Schweiz eine lange humanitäre Tradition
auf, anderseits dient der Schutz der Menschenrechte dem Frieden und der
internationalen Stabilität. Im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik hat sich
die Schweiz immer wieder auch für die Abschaffung der Todesstrafe
eingesetzt. Die keineswegs unfehlbare Justiz muss vor dem Risiko,
Unschuldige zu töten, und vor der Gefahr, den Wert des Menschenlebens zu
relativieren, bewahrt werden. Zudem trägt diese archaische Form der Strafe
nicht zur Senkung der Kriminalität bei.

Recht jedes Menschen auf das Leben

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 schützt das Recht
jedes Menschen auf das Leben. Sie lässt jedoch als Ausnahme die
Vollstreckung eines Todesurteils zu, das von einem Gericht im Falle eines
durch das Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen
worden ist. Seither zeichnet sich im nationalen und internationalen Recht
eine Entwicklung zur Abschaffung der Todesstrafe ab. Ein entscheidender
Schritt wurde in Europa 1982 mit der Annahme des Protokolls Nr. 6 zur EMRK
getan. Dieses Protokoll, das fast alle Vertragsstaaten der EMRK ratifiziert
haben, sieht die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten vor.
Allerdings schliesst es die Todesstrafe nicht für Taten aus, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. In der
Folge setzten sich die Parlamentarische Versammlung sowie das Minsterkomitee
des Europarats wiederholt für ein bislang von allen Vertragsstaaten
respektiertes Hinrichtungs-Moratorium ein.

Letzter Schritt

Mit dem Protokoll Nr. 13 von 2002 machte der Europarat den letzten Schritt,
um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Es verpflichtet die
Vertragsstaaten, auch in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr
niemanden zur Todesstrafe zu verurteilen oder hinzurichten. Neben der
Schweiz haben bisher zehn weitere Staaten das Protokoll ratifiziert:
Andorra, Bulgarien, Dänemark, Irland, Kroatien, Liechtenstein, Malta,
Rumänien, die Ukraine und Zypern. Eine Reihe weiterer Staaten werden das
Protokoll in naher Zukunft ebenfalls ratifizieren.

Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Philippe Boillat, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 40