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Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten

Am 23. März 2003 konnte in Genf ein umfassendes Freihandelsabkommen
zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein)
und Chile paraphiert werden.

Mit der Paraphierung haben die Unterhändler den Schlusspunkt unter die
in den letzten beiden Jahren geführten Verhandlungen gesetzt. Unter
Vorbehalt der Ratifikation des Abkommens durch die Vertragsparteien
(Genehmigung durch die nationalen Parlamente) ist vorgesehen, dass das
Abkommen im nächsten Jahr in Kraft tritt. Die Schweizer Delegation
stand unter der Leitung von Botschafter Marino Baldi vom
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).

Die Bedeutung des Abkommens liegt in erster Linie darin, dass die
Schweizer Exportwirtschaft vergleichbaren Zugang zum dynamischen
chilenischen Markt erhält wie ihre Konkurrenten, insbesondere aus der
EU und den USA. Die EU verfügt dank einem mit Chile vor kurzem
abgeschlossenen Freihandelsabkommen über Vorzugsbedingungen auf dem
chilenischen Markt. Auch die Wirtschaft der USA wird in Chile über eine
Vorzugsstellung verfügen, sobald ein zwischen den USA und Chile
kürzlich ausgehandeltes ähnliches Abkommen in Kraft tritt. Chile
betreibt eine aktive Freihandelspolitik und verfügt über
Freihandelsabkommen mit zahlreichen weiteren Staaten (unter anderem
Südkorea) und führt mit weiteren Partnern Verhandlungen.

Zusätzlich zum Freihandel für Industriegüter enthält das Abkommen
Rechtsgarantien und Öffnungen für den Dienstleistungssektor (mit einer
Entwicklungsklausel für Finanzdienstleistungen) und für
grenzüberschreitende Investitionen (niederlassungsrechtliche Garantien
für Unternehmen). Weiter sieht das Abkommen über WTO/TRIPS
hinausgehende Standards für den Schutz des geistigen Eigentums sowie
Regeln für die zwischenstaatliche Anwendung des Wettbewerbsrechts und
Verpflichtungen für das Öffentliche Beschaffungswesen vor. Um den
Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen
EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit
Landwirtschaftsgütern in bilateralen Abkommen der einzelnen
EFTA-Staaten mit Chile geregelt. Dabei bleibt der Schutz der sensiblen
Produkte im Rahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik auch
gegenüber Chile aufrechterhalten.

Die Schweizer Exporte nach Chile betrugen im Jahr 2001 wertmässig 164
Millionen Schweizer Franken, die Einfuhr 72 Millionen Schweizer
Franken. Der Bestand an Schweizer Direktinvestitionen in Chile belief
sich Ende 2001 auf  über 800 Millionen Schweizer Franken.

Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit
diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren
Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von
Freihandelsabkommen neben der europäischen Integration und der WTO
einen der drei Hauptpfeiler ihrer Aussenwirtschaftspolitik dar. Wie die
Abkommen mit Mexiko und Singapur (in Kraft seit 1. Juli 2001, bzw. 1.
Januar 2003) reiht sich auch dasjenige mit Chile in die von den
EFTA-Ministern beschlossene geografische und inhaltliche Ausweitung der
EFTA-Freihandelspolitik ein. Für die EFTA-Staaten geht es insbesondere
darum, der wachsenden Diskriminierungsgefahr und der Erosion der
Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaftsstandorte entgegenzuwirken,
welche sich aus der weltweit zunehmenden Tendenz zu umfassenden
regionalen und überregionalen Präferenzabkommen ergibt. Nach der EU
haben in letzter Zeit unter anderem auch die USA und Japan, zwei
weitere Hauptkonkurrenten der Schweiz auf weltweiten Drittmärkten, ihre
auf den Abschluss von Präferenzabkommen gerichteten Bemühungen
intensiviert.

Die Schweiz beabsichtigt im Rahmen der EFTA - neben der
Vervollständigung des Freihandelsnetzes in Europa und im Mittelmeerraum
(Ägypten, Tunesien, Libanon) - ähnliche Abkommen mit weiteren
Überseestaaten abzuschliessen. Mit Kanada und Südafrika sind
entsprechende Verhandlungen in Gang.

Botschafter Marino Baldi,
 Tel. 031 324 07 55

 Minister Christian Etter,
 Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen,
 Tel. 031 324 08 62