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Schweiz will mit dem Spezialgerichtshof für Sierra Leone zusammenarbeiten

Bundesrat setzt gesetzliche Grundlage auf den 1. März 2003 in Kraft

Bern, 12.02.2003. Die Schweiz will mit dem Spezialgerichtshof für Sierra
Leone zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären
Völkerrechts zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die
erforderliche gesetzliche Grundlage auf den 1. März 2003 in Kraft gesetzt.

Aufgrund eines Übereinkommens zwischen der UNO und der Regierung von Sierra
Leone wurde im vergangenen Jahr ein unabhängiger Spezialgerichtshof für
Sierra Leone errichtet. Der Gerichtshof soll nach dem langjährigen
Bürgerkrieg zur nationalen Versöhnung sowie zur Wiederherstellung und
Erhaltung des Friedens beitragen. Er wird zu diesem Zweck die in diesem
westafrikanischen Staat begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären
Völkerrechts ahnden.

Die Schweiz arbeitet - gestützt auf einen Bundesbeschluss - bereits seit
Mitte der 90-er Jahre mit den Internationalen Gerichten für Ex-Jugoslawien
und Ruanda zusammen. Mit einer Verordnung dehnt der Bundesrat diesen
Bundesbeschluss nun auf den Spezialgerichtshof für Sierra Leone aus, der
über ähnliche Statuten und vergleichbare Kompetenzen wie die beiden anderen
Gerichte verfügt. Damit erweitert sich der Aufgabenbereich des Bundesamtes
für Justiz (BJ). Das BJ kann über Rechtshilfeersuchen (z.B.
Zeugenbefragungen) entweder selber entscheiden oder solche Ersuchen zum
Vollzug an die zuständigen Behörden weiterleiten. Es wird ferner über die
Überstellung gesuchter Personen an den Spezialgerichtshof in Freetown
entscheiden.

Von den Ad-hoc-Tribunalen, deren Gerichtsbarkeit sich auf ein bestimmtes
Territorium beziehungsweise einen bestimmten Konflikt beschränkt, zu
unterscheiden ist der ständige Internationale Strafgerichtshof in Den Haag,
dessen Statut am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Der Gerichtshof wird
dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht willens oder
nicht in der Lage sind, Verletzungen des humanitären Völkerrechts ernsthaft
zu verfolgen. Die Schweiz hat die Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof in einem Bundesgesetz geregelt, das ebenfalls am 1. Juli
2002 in Kraft getreten ist.

Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88