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OSZE-Überprüfung beim Infanterie Regiment 24

3003 Bern, 4. Februar 2003

Medieninformation

OSZE-Überprüfung beim Infanterie Regiment 24

Auf Ersuchen von Portugal wird am 5. Februar 2003 im Rahmen der OSZE und
gestützt auf die Bestimmungen über die vertrauens- und sicherheitsbildenden
Massnahmen des Wiener Dokumentes 1999 das Infanterie Regiment 24 von zwei
portugiesischen Offizieren und einem spanischen Gastverifikator überprüft.

Das Gros des Infanterie Regimentes 24 leistet den diesjährigen
Wiederholungskurs im Raum Aarau - Fricktal - Balsthal - Solothurn. Es
handelt sich um die erste Überprüfung eines schweizerischen Truppenteiles im
laufenden Jahr und die zwanzigste Überprüfung in der Schweiz seit 1992
insgesamt.

Der Überprüfungsbesuch findet während eines Arbeitstages statt und dauert
bis zu 12 Stunden. Die Überprüfung des Truppenteiles beinhaltet
Orientierungen durch die Truppenkommandanten, Besuche bei der Truppe und die
Überprüfung der im Rahmen der OSZE ausgetauschten Informationen bezüglich
Personalumfang sowie Anzahl und Typ der vorhandenen Hauptwaffensysteme
(Panzerjäger Piranha 6x6, Minenwerfer 12 cm).

Im Rahmen des gegenseitigen Austausches militärischer Informationen über die
Streitkräfte der OSZE-Teilnehmerstaaten gibt die Schweiz seit 1992
Informationen über Truppen im Wiederholungskurs bekannt. Obwohl die Dauer
des Wiederholungskurses nicht mehr als 21 Tage beträgt und damit nicht unter
die Bestimmungen des Wiener Dokumentes 1999 fällt, macht die Schweiz im
Sinne der Transparenz und Vertrauensbildung auch unsere Truppen der
Überprüfung zugänglich.

Die Überprüfung von Truppenteilen ist nebst der Inspektion militärischer
Aktivitäten eine der beiden Verifikationsmöglichkeiten als Teil der
vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen. Sie erlaubt aufgrund der
festgelegten Überprüfungsquoten (für das Jahr 2003 hat die Schweiz eine
Quote von zwei Überprüfungsbesuchen akzeptiert) jedem OSZE-Teilnehmerstaat,
die im Rahmen des jährlichen Austausches von Informationen über militärische
Streitkräfte bekanntgegebenen Daten vor Ort zu überprüfen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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