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Tarife des Cardiocentro festgelegt

Zwei Beschwerdeentscheide des Bundesrates

Bern, 20.12.2002. Der Bundesrat hat in der Auseinandersetzung um die Tarife
für ärztliche Behandlungen und Aufenthalte in der Herzklinik Cardiocentro in
Lugano entschieden: Er hiess am Mittwoch eine Beschwerde des Cardiocentro
teilweise gut, das höhere Tarife beantragt hatte. Gleichzeitig wies er eine
Beschwerde der Krankenversicherer ab, die eine Halbierung der Tarife
gefordert hatten.

Nachdem zwischen dem Tessiner Krankenversicherungsverband und dem Spital
Cardiocentro in Lugano kein Tarifvertrag zustandegekommen war, setzte der
Staatsrat des Kantons Tessin 2001 die ab dem 1. Juli 2000 im Cardiocentro
anwendbaren Tarife fest. Gegen den Beschluss des Staatsrates erhob das
Cardiocentro Beschwerde und verlangte die Festsetzung von höheren Tarifen.
Kurze Zeit später legte auch der Krankenversicherungsverband Rekurs gegen
den Regierungsratsbeschluss ein. Er verlangte die Tarife seien um die Hälfte
zu reduzieren, weil das Cardiocentro eine öffentlich subventionierte
Einrichtung sei.

Cardiocentro erhält keine Betriebsbeiträge der öffentlichen Hand
Das Cardiocentro ist ein Privatspital, das - abgesehen von einem
ausserordentlichen und einmaligen Beitrag im ersten Betriebsjahr - nicht
öffentlich subventioniert wird. Aus diesem Grund müssen die
Krankenversicherer die gesamten Betriebskosten übernehmen. Die besondere
Situation des Cardiocentro und die Modalitäten für den in 25 Jahren
geplanten Übergang der Klinik an den Kanton erlauben es hingegen nicht, auch
die Investitionskosten bei der Festsetzung der Tarife zu berücksichtigen. Da
zudem im Cardiocentro mehr Operationen durchgeführt werden als in der
kantonalen Planung vorgesehen, bestätigt der Bundesrat auch den durch den
Staatsrat vorgenommenen Abzug von 5% an den anrechenbaren Kosten.

Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 33
Giampiero Vacalli, Bundesamt für Justiz, Tel 031 322 40 95