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Milchmenge auf Begehren der Branche um 2 Prozent reduziert

      Pressemitteilung - 18.12.2002

      Milchmenge auf Begehren der Branche um 2 Prozent reduziert

      Der Bundesrat hat heute die Milchkontingente für das laufende
Milchjahr um 2 Prozent gekürzt. Er setzte damit das Begehren der Branche zur
Reduktion der Milchmenge sehr rasch um. Weiter hat der Bundesrat das
Gesuchsverfahren für die Zusatzkontingente stark vereinfacht.

      Mit einer dringlichen Änderung von Artikel 31 des
Landwirtschaftsgesetzes hat das Parlament in der Wintersession der
Milchbranche grösseren Handlungsspielraum und entsprechende Verantwortung
bei der Festlegung der Milchmenge übertragen. Ihre Beschlüsse und
Anträge -auch solche innerhalb eines Milchjahres - sollen unter bestimmten
Bedingungen für den Bundesrat eine beschränkte Verbindlichkeit erhalten. Der
Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP), die Vereinigung der
schweizerischen Milchindustrie (VMI) und die Fromarte haben von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht und dem Bundesrat das Begehren gestellt, ihren
im Laufe des vergangenen Herbstes gefassten Beschluss um Reduktion der
Milchmenge noch für das laufende Milchjahr 2002/03 umzusetzen.

      Unmittelbar nach der Verabschiedung der Gesetzesänderung hat dies der
Bundesrat jetzt mit einer entsprechenden Änderung der
Milchkontingentierungsverordnung vollzogen. Die mit der Durchführung
betrauten Milchverbände werden die festgelegte Milchmenge, welche die
Produzentinnen und Produzenten im laufenden Milchjahr 2002/03 zusätzlich zu
ihren Kontingenten vermarkten dürfen, von 4,5 Prozent auf 2,5 Prozent
kürzen. Mit dieser Reduktion wird angestrebt, die nach wie vor schwierige
Marktlage mit relativ hohen Käse- und Butterlagern weiter zu entspannen. Die
Sömmerungsbetriebe und die Betriebe, welche die Milcheinlieferungen vor Ende
2002 eingestellt haben, sind von dieser Kürzung ausgenommen.

      Weiter hat der Bundesrat das Verfahren für Zusatzkontingente
angepasst. Ab 1. Januar 2003 kann der Talbauer, der für sein aus dem
Berggebiet zugekauftes Tier ein Zusatzkontingent geltend machen will, das
Gesuch zusammen mit der Zugangsmeldung an die Tierverkehrs-Datenbank (TVD)
einreichen (auf der gleichen Meldekarte). Alles weitere, insbesondere die
Kontrolle der Voraussetzungen, läuft dann automatisch ab. Das Verfahren
setzt aber voraus, dass die nötigen Angaben in der TVD vollständig und
korrekt vorhanden sind. Während eines Jahres können die Produzenten bei
allfälligen Lücken in der sogenannten Tiergeschichte die erforderlichen
Belege nachreichen. Ab 1. Januar 2004 wird für Tiere mit unvollständiger
Tiergeschichte kein Zusatzkontingent mehr gewährt.

      Das EVD hat auch die Departementsverordnung über die Höhe der
Beihilfen für Milchprodukte geändert. Die im nächsten Jahre zur Verfügung
stehenden Mittel zur Milchpreisstützung müssen abgebaut werden. Um dieser
Situation Rechnung zu tragen, werden die Beihilfen für die Ausfuhr von
Emmentaler in die EU und jene für die Verwertung von Vollmilchpulver auf 1.
März 2003 reduziert.

      Auskünfte:
      Bundesamt für Landwirtschaft,
      Hauptabteilung Produktion und Internationales,
      Sektion Milchkontingentierung,
      Andreas Galler,
      Tel. 031 322 26 35

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