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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat verlängert Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Bern, 09.12.2002. Die Gefahr des Terrorismus ist noch nicht gebannt, wie die
jüngsten Ereignisse international gezeigt haben. Deshalb hat der Bundesrat
heute auf Antrag des EJPD die Verordnung zur präventiven
Informationsbeschaffung um ein Jahr verlängert. Die Verordnung war im
November 2001 als Reaktion auf die weltweit erhöhte Terrorgefahr nach den
Anschlägen des 11. September erlassen worden.

Die Verordnung zur Ausdehnung der Auskunfts-pflichten und des Melde-rechts
in der präventiven Terrorabwehr stützt sich auf die ordentlichen Kompetenzen
des Bundesrates nach dem Bundesgesetz über Massnah-men zur Wahrung der
inneren Sicherheit (BWIS) vom 21. März 1997. Sie verbessert die
Möglichkeiten zur präventiven Informationsbeschaffung und ist gemäss Gesetz
zu befristen. Die Befristung läuft Ende Jahr aus. Da sich die Bedrohungslage
nicht abgeschwächt hat, wird die Geltungsdauer um ein Jahr verlängert, um
die verstärkten Anstrengungen der Schweiz zur Terrorabwehr fortzuführen.
Ebenfalls im November 2001 verbot der Bundesrat gestützt auf seine
Verfassungskompetenzen die Organisation Al Qaïda sowie allfällige
Nachfolgeorganisationen. Dieses Verbot gilt noch bis Ende 2003.

Weitere Auskünfte:

Mediendienst
Bundesamt für Polizei,
T +41 (0)31 323 13 10