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Bundesrat setzt Projektorganisation für NFA-Folgearbeiten ein


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat setzt Projektorganisation für NFA-Folgearbeiten ein

09. Dez 2002 (EFD) Eine aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und
Kantonen paritätisch zusammengesetzte Projektorganisation soll sich mit dem
weiteren Vorgehen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben
(NFA) befassen. Sie ist heute vom Bundesrat eingesetzt worden, insbesondere
im Hinblick auf die umfangreichen Gesetzgebungsarbeiten, welche infolge der
Verfassungsänderungen gemäss erster NFA-Botschaft notwendig sein werden.
Seitens der Kantone übernimmt wiederum die Konferenz der Kantonsregierungen
(KdK) die Federführung. Städte und Gemeinden sind in der Projektorganisation
sowohl auf technischer als auch politischer Ebene vertreten. Der Bundesrat
hat die Projektorganisation beauftragt, ihm bis 2004 einen
Vernehmlassungsbericht vorzulegen.

Die Beratungen zu den Verfassungsmodifikationen und zum Bundesgesetz über
den Finanzausgleich (erste NFA-Botschaft) werden zur Zeit in der
nationalrätlichen NFA-Kommission durchgeführt, nachdem der Ständerat die
Vorlage in der Herbstsession ohne Gegenstimmen verabschiedet hat. Aus
heutiger Sicht kann damit gerechnet werden, dass die parlamentarischen
Beratungen zur ersten Botschaft bis 2003 abgeschlossen sein dürften. Die
obligatorische Volksabstimmung dürfte voraussichtlich im ersten Halbjahr
2004 stattfinden.

Um einen möglichst nahtlosen Übergang zwischen der ersten und zweiten
NFA-Botschaft zu gewährleisten, sind Bund und Kantone übereingekommen, die
Arbeiten zu den Ausführungsbestimmungen (zweite Botschaft) bereits im
kommenden Jahr in Angriff zu nehmen. Die damit verbundenen Problemfelder
sind zum Teil komplexer Natur und betreffen rund zwei Dutzend Bundesgesetze,
was einen frühzeitigen Start der Gesetzgebungsarbeiten unumgänglich macht.
Der Vernehmlassungsbericht muss dem Bundesrat bis 2004 vorgelegt werden. Der
Bundesrat hat das EFD ferner beauftragt, ihm nach der Auswertung der
Vernehmlassung (2. Jahreshälfte 2004) einen Zeitplan im Hinblick auf die
zweite Botschaft vorzulegen. Ziel ist, dass die parlamentarischen Beratungen
zu den Ausführungsbestimmungen im Verlaufe des Jahres 2005 in Angriff
genommen werden können.

Die Projektorganisation umfasst ein politisches Steuerungsorgan, in welchem
unter dem Vorsitz von Bundespräsident Kaspar Villiger die Kantone mit drei
Vertreter/innen paritätisch Einsitz nehmen. Das Politische Steuerungsorgan
hat namentlich die Aufgabe, die Schlussberichte der Projektgruppen, den
Vernehmlassungsbericht sowie den Botschaftsentwurf zu Handen des Bundesrates
zu verabschieden. Das sogenannte Leitorgan unter dem Vorsitz des Direktors
EFV wird dem Politischen Steuerungsorgan Antrag stellen zu den Berichten der
Projektgruppen, zum Entwurf des Vernehmlassungsberichts und der Botschaft
und dabei eine erste politische Beurteilung vornehmen. Die eigentlichen
Gesetzgebungsarbeiten erfolgen in technischen Projektgruppen.

Parallel zu diesen Arbeiten wird die KdK die notwendigen Folgearbeiten in
den Kantonen forcieren. Dabei geht es namentlich darum, unmittelbar nach den
Schlussabstimmungen im eidg. Parlament zur ersten Botschaft (2003) den
Ratifizierungsprozess zur interkantonalen Rahmenvereinbarung in die Wege zu
leiten sowie die Weiterentwicklung der interkantonalen Zusammenarbeit
generell voranzutreiben. Ziel ist, dass die Kantone bis zur Inkraftsetzung
der gesamten NFA-Vorlage (aus heutiger Sicht nicht vor 2007) ihre
Vorarbeiten soweit abgeschlossen haben, dass die NFA integral in Kraft
gesetzt werden kann.

Meilensteine und Zeithorizont im Überblick

Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur ersten NFA-Botschaft
(Verfassungsnormen und Bundesgesetz über den Finanzausgleich)
Sommer/Herbstsession 2003

Obligatorisches Referendum zu den NFA-Verfassungsnormen (1. Botschaft)
Erste Jahreshälfte 2004

Ab 2003: Beginn der Gesetzgebungsarbeiten infolge Verfassungsänderungen und
Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts
2004

Auswertung der Vernehmlassung und Antrag zum weiteren Vorgehen
2. Jahreshälfte 2004

Ausarbeitung und Verabschiedung der 2. Botschaft und Beginn der
parlamentarischen Beratungen
Im Verlaufe des Jahres 2005

Integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform
Nicht vor 2007

Auskunft:
Gérard Wettstein (Bund): Tel. 031.322.97.61
Walter Moser (Kantone): Tel. 031.322.38.24

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