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Bundes-Investitionen in Privatunternehmen: Bestehende Vorschriften genügen


MEDIENMITTEILUNG

Bundes-Investitionen in Privatunternehmen: Bestehende Vorschriften genügen

09. Dez 2002 (EFD) Der Bundesrat lehnt es ab, den Erlass von Richtlinien für
Investitionen des Bundes in Privatunternehmen zu prüfen. Verlangt wurde dies
von einer Minderheit der Finanzkommission des Nationalrates mittels
Postulat. Ihr Vorstoss geht zurück auf eine Petition der Jugendsession 2002.
In seiner Antwort unterstreicht der Bundesrat, dass das Anliegen der
Postulanten durch die bestehenden gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich
garantiert wird.

Kernanliegen des Vorstosses war eine klare Trennung von Privatwirtschaft und
Service public. Der Bundesrat wurde deshalb ersucht zu prüfen, ob für
Investitionen des Bundes in Privatunternehmen Richtlinien geschaffen werden
sollten. In seiner Antwort signalisiert der Bundesrat grosses Verständnis
für das Postulat. Er beantragt aber, es als erfüllt abzuschreiben, da es dem
Bund schon heute untersagt ist, Grundstücke oder Beteiligungsrechte an
Erwerbsunternehmungen zu Anlagezwecken zu erwerben. Solche Investitionen
dürfen nur getätigt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und
auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Im Weiteren hebt der Bundesrat
hervor, dass auch Subventionen nur gesprochen werden können, wenn der Bund
ein Interesse an der Erfüllung einer Aufgabe hat oder wenn Aufgaben
bundesrechtlich vorgeschrieben sind. Der Erlass von Richtlinien erübrige
sich daher.

Auskunft:
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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