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Leitbild zur Förderung des Langsamverkehrs in der Vernehmlassung

MEDIENMITTEILUNG

Leitbild zur Förderung des Langsamverkehrs in der Vernehmlassung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat heute ein Leitbild zur Förderung des
Langsamverkehrs in die Vernehmlassung gegeben. Gemeinsam mit Kantonen,
Städten und Agglomerationen sowie den Fachorganisationen will das UVEK den
Langsamverkehr vermehrt fördern. Im Vordergrund stehen die Optimierung der
Verkehrsysteme in Städten und Agglomerationen sowie das Schaffen attraktiver
und sicherer Rahmenbedingungen für das Wandern und das Velofahren in der
Freizeit.

Die Verkehrsentwicklungsanalysen prognostizieren eine stetige Zunahme des
Verkehrs und damit eine Verschärfung der Verkehrsprobleme. Mit dem nun
vorliegenden Leitbild soll das Entlastungspotenzial des Langsamverkehrs
vermehrt genutzt werden.

Verschiedene Untersuchungen in der Schweiz und Erfahrungen im Ausland
zeigen, dass der Langsamverkehr in der Schweiz auf einem vergleichsweise
guten Fundament steht, das Potenzial hingegen weitem noch nicht ausgeschöpft
ist. Der Anteil des Langsamverkehrs kann mit den im Leitbild zur Diskussion
gestellten Massnahmen innerhalb von 10 Jahren substanziell erhöht werden.
Die Massnahmen bauen auf jahrelanger Vorarbeit auf und enthalten
insbesondere die Optimierung der Veloverkehrs- und der Wanderwege, die
Vereinheitlichung und Verbesserung der Langsamverkehrssignalisation sowie
die Förderung von Velostationen.

Mittels eines mehrjährigen Anschubprogramms in der Höhe von 49 Mio. Franken
soll der Langsamverkehr strukturell nachgebessert und aufgewertet werden.
Die vorgeschlagenen Förderungsmassnahmen basieren auf der aktuellen
Aufgabenteilung Bund-Kantone gemäss der Bundesverfassung sowie dem Fuss- und
Wanderweggesetz. Kantone, Städte und Agglomerationen sowie Gemeinden sollen
in ihrer Aufgabe betreffend Förderung des Langsamverkehrs unterstützt
werden, und zwar dort, wo

? ein akuter, sichtbarer Handlungsbedarf ausgewiesen ist;
?
? Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen;
?
? konkrete und umsetzungsreife Projekte und Massnahmen vorliegen.
?

Das Leitbild Langsamverkehr wurde vom Bundesamt für Strassen ASTRA in den
letzten 1 1/2-Jahren im Auftrag von Bundesrat Leuenberger in enger
Zusammenarbeit mit den nationalen Fachorganisationen des Langsamverkehrs,
mit diversen Bundesämtern sowie mit Fachvertreterinnen und Fachvertretern
verschiedener Kantone erarbeitet. Interessierte Personen und Organisationen
sind nun aufgefordert, bis zum 30. April 2003 zum vorliegenden Entwurf
Stellung zu nehmen.

Die Vernehmlassungsunterlagen und die dem Leitbild zugrunde liegenden
Expertenberichte können Sie beim Bundesamt für Strassen, STRADOK, 3003 Bern,
E-Mail: stradok@astra.admin.ch bestellen oder unter www.langsamverkehr.ch;
www.traffico-lento.ch; www.locomotion-douce.ch im Internet abrufen.

Bern, 9. Dezember 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte:

- Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für Strassen, 031 324
14 91

- Thomas Mahrer, Bereichsleiter Langsamverkehr, 031 323 43 18

- Gottlieb Witzig, stv. Bereichsleiter Langsamverkehr, 031 323 42 83

Beilagen:

- Begleitbrief zur Vernehmlassung

- Entwurf des Leitbilds Langsamverkehr mit Massnahmenkatalog