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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gründung der Stiftung Schweizerisches Landesmuseum

Pressemitteilung
20. November 2002

      Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gründung der Stiftung
Schweizerisches Landesmuseum

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Konsultation über die neue
Rechtsform für das Schweizerische Landesmuseum (SLM) Kenntnis genommen. Er
hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung SLM zuhanden der
Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Gesetz sieht die Umwandlung des SLM
in eine öffentlich-rechtliche Stiftung vor. Eine eigene Rechtspersönlichkeit
und die strategische Führung über einen Leistungsauftrag sollen dem SLM noch
bessere Leistung ermöglichen. Das SLM umfasst acht Museen in allen
Landesteilen und ist mit der Sanierung und Erweiterung des Hauptsitzes in
Zürich in einer umfassenden Neuausrichtung begriffen.

Das Schweizerische Landesmuseum (SLM) vereinigt die grösste
kulturgeschichtliche Sammlung der Schweiz. Diese umfasst Objekte von
nationaler Bedeutung verschiedenster Perioden von der Ur- und Frühgeschichte
bis zum 20. Jahrhundert. Neben dem Ausstellen, Sammeln und Erhalten
bedeutender Objekte umfasst der Kulturauftrag des SLM auch allgemeine
Forschung und Information auf dem Gebiet der Kunst- und Kulturgeschichte.

Das SLM gehört dem Bundesamt für Kultur (BAK) an und ist als Verwaltung
organisiert. Die vorwiegend betrieblichen Merkmale seiner Tätigkeit weisen
nicht nur ein bedeutendes Geschäftspotential auf, sie verlangen auch nach
einer neuen wirkungsvolleren Organisationsform. Deshalb soll das SLM eine
eigene Rechtspersönlichkeit und einen eigenen Finanzhaushalt erhalten. Damit
bekommt es einen grösseren Bewegungsspielraum und muss mehr Verantwortung
für den Erfolg und die Finanzierung seiner Tätigkeit übernehmen.

Der Bundesrat schlägt vor, die Museumsgruppe des Bundes als
öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit im dritten
Kreis des sogenannten Vierkreisemodells als Teil der dezentralen
Bundesverwaltung zu verankern. Mit den drei Grossprojekten -  der
Stiftungsgründung,  der inhaltlichen und betrieblichen
Unternehmensentwicklung sowie mit der Sanierung und Erweiterung des
Hauptsitzes in Zürich - wird das SLM in umfassender Weise neu ausgerichtet.

Das Gesetz sieht die Aufteilung der Führung an einen strategisch zuständigen
Stiftungsrat und eine operativ verantwortliche Direktorin oder Direktor vor.
Der Bundesrat gibt der Stiftung einen über vier Jahre gültigen
Leistungsauftrag, der durch einen von der Bundesversammlung zu genehmigenden
Zahlungsrahmen abgegolten wird. Der Stiftung obliegt es, einen namhaften
Teil ihrer Finanzierung durch selbst erwirtschaftete Mittel sicherzustellen.
Diese Vorgaben werden jährlich durch eine Leistungsvereinbarung zwischen dem
Departement des Innern und der Stiftung konkretisiert. Die Stiftung
untersteht der Rechtsaufsicht des BAK. Die Museen und Liegenschaften bleiben
im Eigentum des Bundes und werden der Stiftung im Rahmen eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Verfügung gestellt. Ebenso behält der
Bund das Eigentum an den Sammlungsgegenständen und übergibt sie der Stiftung
zur Nutzniessung. Die Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitenden gestaltet
die Stiftung aufgrund des Bundespersonalgesetzes. Damit wird unter anderem
die Ausgestaltung als Service Public sichergestellt. Diese Organisation und
Neuausrichtung des SLM haben bei den Standortkantonen, beim Kanton Genf als
Mit-Donator von Schloss Prangins, der Stadt Zürich und bei ausgewählten
kulturellen Organisationen überwiegende Zustimmung gefunden. Dies zeigt der
heute ebenfalls veröffentlichte Bericht über die Ergebnisse der
Konsultation.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Beilagen:             - Presserohstoff

- Bericht über die Ergebnisse der informellen Konsultation

- Botschaft

Auch zu beziehen unter: www.musee-suisse.ch

Auskünfte:            Andres Furger, Direktor des Schweizerischen
Landesmuseums,

Tel 01 218 65 02

David Streiff, Direktor des Bundesamtes für Kultur,

Tel 031 322 92 61

Christoph Reichenau, Stv. Direktor des Bundesamtes für Kultur,

Tel. 031 322 92 86