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Parallelimporte und Patentrecht

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 29.11.2002

Parallelimporte und Patentrecht

Der Bundesrat hat in Beantwortung des Postulats (00.3612) der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) einen
Bericht zur Erschöpfungsproblematik verabschiedet. Darin erklärt sich
der Bundesrat bereit, in der laufenden Patentgesetzrevision eine
Regelung zum Doppel- und Mehrfachschutz aufzunehmen. Zur Senkung der
Medikamentenpreise und -kosten sollen weitere Massnahmen vertieft
geprüft und entsprechende Vorschläge vorbereitet werden.

Die WAK-N hat in einem Postulat, das vom Nationalrat am 22. März 2001
überwiesen wurde, vom Bundesrat einen Bericht zur Problematik der
Erschöpfung im Patentrecht verlangt. Zur Erfüllung des Postulats
wurden drei Studien an externe Experten vergeben, welche folgende
Aspekte untersucht haben:
Volkswirtschaftliche Auswirkungen bei einem Übergang von der
nationalen zur internationalen Erschöpfung (Studie Systemwechsel);
Einfluss staatlicher Regulierungen auf die Medikamentenpreise (Studie
Humanarzneimittel);
Rechtliche Möglichkeiten zur Einführung einer regionalen oder nach
Produkten differenzierenden Erschöpfung (Studie Rechtsgutachten).

Die Studie Systemwechsel kommt zum Ergebnis, dass Parallelimporte
insbesondere im Bereich der Konsumgüter und der Medikamente zu
erwarten sind. Das geschätzte Potential ist allerdings gering. Das
zusätzliche Wirtschaftswachstum wird auf 0.0 bis 0.1% des BIP
geschätzt.

In Anbetracht des geringen Nutzens favorisiert der Bundesrat deshalb
Massnahmen, welche es ermöglichen, einen Missbrauch des Patentrechts
zu verhindern. Hierzu gehört die Klärung der Anwendung des
Kartellgesetzes auf Einfuhrbeschränkungen.
Im Weiteren schlägt der Bundesrat vor, dass eine Regelung des Doppel-
bzw. Mehrfachschutzes in die laufende Patentgesetzrevision aufgenommen
wird. Danach soll es nicht mehr möglich sein, Parallelimporte marken-
und urheberrechtlich geschützter Erzeugnisse zu unterbinden, indem
eine unwesentliche Komponente eines Erzeugnisses patentiert wird.

Zudem erachtet der Bundesrat die regionale Erschöpfung im Patentrecht
als mögliche Option. Ein solches Erschöpfungsregime kann allerdings
nicht einseitig eingeführt werden - ein bilaterales Abkommen mit der
EU, bzw den EWR-Staaten ist unerlässlich. Der Bundesrat will zu einem
späteren Zeitpunkt prüfen (frühestens nach Abschluss der laufenden
bilateralen Verhandlungen), ob diesbezüglich mit der EU Verhandlungen
aufgenommen werden können.

Die im Rahmen der Studie Humanarzneimittel vorgeschlagenen Massnahmen
zur Reduktion der Preise und Kosten im Bereich der Medikamente sollen
vertieft geprüft und entsprechende Gesetzes- und
Verordnungsanpassungen im Laufe der nächsten Legislatur vorgeschlagen
werden.

Auskünfte:
Generalsekretariat EVD, Vincenza Trivigno, Tel. 031 322 20 64.