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Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung nur mit Teilbesteuerung von Veräusserungsgewinnen


MEDIENMITTEILUNG

Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung nur mit Teilbesteuerung von
Veräusserungsgewinnen

20. Nov 2002 (EFD) Der Bundesrat will eine Milderung der wirtschaftlichen
Doppelbelastung mit einer Teilbesteuerung von Veräusserungsgewinnen
verbinden. Eine einseitige Entlastung der Dividenden im Rahmen der
Unternehmenssteuerreform II wäre seiner Ansicht nach nicht nur
steuersystematisch, sondern auch haushaltspolitisch bedenklich, wie er in
seiner Stellungnahme zu einer Motion der nationalrätlichen Kommission für
Wirtschaft und Abgaben (WAK) schreibt. Er beantragt, Umwandlung der Motion
in ein Postulat.

Die WAK des Nationalrates hatte in ihrer Motion vom 29. Oktober 2002
verlangt, die angekündigten Vorschläge zur Unternehmenssteuerreform II
möglichst rasch vorzulegen und den Eidgenössischen Räten bis Mitte 2003 eine
Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II zu unterbreiten. Insbesondere sei
von der Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer abzusehen.

Der Bundesrat macht in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme deutlich,
dass er die derzeit bestehende wirtschaftliche Doppelbelastung durch die
Einführung einer Teilbesteuerung der Einkünfte der Risikokapitalgeber
mildern wolle. Diese Wirkung könne erzielt werden, indem steuerlich
grundsätzlich nicht mehr zwischen Kapitalerträgen und Kapitalgewinnen
unterschieden werde. Dadurch werde die Entscheidungsneutralität des
Steuersystems spürbar gestärkt; fiskalische Überlegungen für das
Reinvestitions- und Ausschüttungsverhalten verlören an Bedeutung. Die
Finanzierung werde somit vermehrt aufgrund betriebswirtschaftlicher und
nicht steuerlicher Überlegungen vorgenommen.

Laut Bundesrat kommt eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
allerdings nur mit einer Teilbesteuerung von Veräusserungsgewinnen in Frage.
Eine einseitige Entlastung der Dividenden wäre nicht nur steuersystematisch,
sondern auch haushaltspolitisch bedenklich, da die Reformvorlage keine
erheblichen Mindereinnahmen generieren dürfe. Mittels flankierender
Massnahmen sollen zudem auch Personenunternehmen steuerlich besser gestellt
werden. Zum einen sei die Umwandlung in Kapitalgesellschaften und
Genossenschaften nicht mehr mit einer fünfjährigen Sperrfrist bezüglich
Veräusserung der daraus entstandenen Beteiligungsrechte zu belegen. Zum
anderen könnten auch die steuerlichen Folgen bei definitiver Aufgabe der
selbständigen Erwerbstätigkeit gemildert werden. Mit diesen Massnahmen
würden somit heute bestehende Ärgernisse des Steuersystems eliminiert.

Der Bundesrat will eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken, die ein
hohes Mass an Konsensfähigkeit erreicht und namentlich von den Kantonen
mitgetragen wird. Wegen dieser anspruchsvollen und zeitraubenden Aufgabe
könne die Botschaft erst im Laufe des zweiten Semesters 2003 vorgelegt
werden. Beantragt wird daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Auskunft: Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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