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Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz)

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 30.10.2002

Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von
internationalen Sanktionen (Embargogesetz)

Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2002 beschlossen, das Bundesgesetz
über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz)
auf den 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Das Embargogesetz bildet
die Grundlage, um der Einhaltung des Völkerrechts dienende
internationale Sanktionen nichtmilitärischer Art, die von der UNO, der
OSZE oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern,
insbesondere der EU und ihren Mitgliedstaaten, erlassen worden sind
und von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass
entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen. Bisher
stützten sich solche Sanktionsmassnahmen direkt auf die
Bundesverfassung ab.

Das Gesetz ist technischer Art; es enthält weder
neutralitätsrechtliche Vorschriften noch Bestimmungen
neutralitätspolitischer Art. Es ist ein Rahmengesetz, welches dem
Bundesrat erlaubt, international abgestützte Sanktionen mit adäquaten
Massnahmen und Kontroll- sowie Vollzugsvorschriften durchzusetzen. Das
Embargogesetz wurde am 22. März 2002 vom Parlament verabschiedet. Die
Referendumsfrist ist am 18. Juli 2002 ungenutzt abgelaufen.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Embargogesetzes werden die
gegenwärtig geltenden acht Embargoverordnungen geändert. Es handelt
sich dabei um rein formelle Anpassungen an das Embargogesetz, welche
keinen Einfluss auf die zur Zeit geltenden Sanktionsmassnahmen haben
werden.

Auskünfte:
Roland E. Vock, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen, Tel. 031
324 07 61 
Robin Tickle, Chef des Kommunikationsdienstes EVD, Tel. 031 322 20 25