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Kaufmännische Berufslehre: neues Reglement ab Schuljahr 2003

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.10.2002

Kaufmännische Berufslehre: neues Reglement ab Schuljahr 2003

Die kaufmännische Berufslehre wird ab dem neuen Schuljahr 2003 durch
ein neues Reglement geregelt werden, um den Anforderungen des
Arbeitsmarktes besser zu entsprechen. Die Reform der kaufmännischen
Grundbildung befand sich von April bis Ende August 2002 in der
Vernehmlassung und wurde mit grosser Mehrheit angenommen.. Die unter
der Leitung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT)
erarbeitete Reform beruht auf einem grossflächig angelegten
Pilotprojekt mit gleichzeitiger wissenschaftlicher Auswertung.
Angesichts der Tatsache, dass von den 100'000 Jugendlichen, die
jährlich die obligatorische Schulzeit beenden, zwei Drittel eine
Berufslehre beginnen und 12'000 unter ihnen eine kaufmännische
Ausbildung wählen, ist von der RKG eine grosse Breitenwirkung zu
erwarten.

„85 bis 90% der angefragten Instanzen haben der Reform der
kaufmännischen Grundbildung (RKG) ihre Unterstützung zugesichert“,
erläutert Ursula Renold, stellvertretende Direktorin des BBT und
Projektleiterin. Das eindeutige Ergebnis der Vernehmlassung
unterstreicht die vorbildliche Rolle der eingeschlagenen Richtung:
Noch nie zuvor haben in der Schweiz im Berufsbildungssektor so viele
verschiedene Entscheidungsträger gemeinsam an einem Projekt dieser
Tragweite mitgearbeitet. Die Reform berücksichtigt die Forderungen von
37 nationalen Berufs- und Branchenverbänden sowie die Bedürfnisse von
drei verschiedenen Sprach- und Kulturregionen.

Die Reform der kaufmännischen Grundbildung verfolgt zwei Hauptziele:
Sie will den Lehrlingen ermöglichen, sich Lernmethoden anzueignen, mit
denen diese sich während ihres ganzen Berufslebens an den
wirtschaftlichen und sozialen Wandel anpassen können. Gleichzeitig
soll sie Selbständigkeit, Eigeninitiative, soziale und sprachliche
Fähigkeiten der angehenden kaufmännischen Angestellten fördern
(Teamarbeit, Kontakte mit Kunden und Kollegen). Die RKG wurde im Sinne
des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) entwickelt.

Die bis heute praktizierte Unterscheidung zwischen Büroangestellten
und kaufmännischen Angestellten wird einer dreijährigen, in drei
Profile unterteilten Ausbildung weichen: Grundbildung mit
Bescheinigung (Profil B), erweiterte Grundbildung mit
Fähigkeitszeugnis (Profil E) oder Berufsmaturität (Profil M). Durch
eine Zwischenbilanzierung können sich die Lehrlinge gegebenenfalls neu
orientieren. Da der schweizerische Arbeitsmarkt zu klein ist für eine
Spezialisierung nach Sektoren, einigten sich die
Berufsbildungsfachleute auf die „Allbranchenlösung“. Ziel ist es, die
Mobilität der Kaufleute im gesamten Feld zu gewährleisten.
Auf Empfehlung der erweiterten Projektleitung hat das BBT das
Inkrafttreten des neuen Reglements auf Januar 2003 festgelegt. Es wird
für alle neuen kaufmännischen Berufslehren ab nächstem Schuljahr
gelten und bildet den Abschluss eines in den neunziger Jahren
begonnenen Verfahrens.. Namentlich der Einzug der Informations- und
Kommunikationstechnologien veranlasste die Organisationen der
Arbeitswelt, die aktuelle kaufmännische Ausbildung mittels einer
umfassenden Berufsreform aufzuwerten.

Auskünfte:
Dr. Ursula Renold, stellvertretende Direktorin BBT, Effingerstr. 27,
3003 Bern, Tel. 031 323 76 12, E-Mail: ursula.renold@bbt.admin.ch 
Claire Houriet Rime, Kommunikation, BBT, Tel. 031 323 04 59, E-Mail: claire.houriet@bbt.admin.ch
Informationen im Internet: www.rkg.ch.