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Kulturgüterschutz: Inkraftsetzung des Zweiten Protokolls angestrebt

3003 Bern, 1. Oktober 2002

Medieninformation

Kulturgüterschutz: Inkraftsetzung des Zweiten Protokolls angestrebt

Das 1999 in Den Haag erarbeitete Zweite Protokoll zum Haager Abkommen über
den Schutz von Kulturgütern soll möglichst rasch in Kraft gesetzt werden.
Zum Abschluss der Internationalen Kulturgüterschutztagung vom 23. bis 25.
September 2002 in Bern gaben sich die 77 Teilnehmenden aus 63 Staaten
gemeinsam dieses Ziel vor. Zur Inkraftsetzung des Protokolls benötigt man
noch dessen Ratifikation durch fünf Staaten.

Die von der Sektion Kulturgüterschutz des Bundesamtes für Zivilschutz
organisierte Fachtagung zeigte die aktuelle Bedeutung das Themas
Kulturgüterschutz deutlich auf. In Referaten der Teilnehmenden wurde etwa
auf die Hochwasserproblematik in Tschechien oder auf die kriegerischen
Auseinandersetzungen an der Elfenbeinküste hingewiesen, die neben
menschlichem Leid auch immer Zerstörungen von Kulturgut nach sich ziehen.

Positives Fazit
Als Moderator der Fachtagung konnte Arthur Mattli, Chef der Sektion
Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht beim Eidgenössischen Departement
für auswärtige Ange-legenheiten (EDA), ein positives Fazit über den Anlass
ziehen: "Die Inkraftsetzung des Zweiten Protokolls muss mit aller
Entschlossenheit weiter vorangetrieben werden", meinte er übereinstimmend
mit zwei der Hauptinitianten, Jan Hladìk von der UNESCO sowie Prof. Patrick
Boylan. Insbesondere dem Art. 5 des Zweiten Protokolls, der praktischen
Umsetzung von Schutzmassnahmen im zivilen Bereich, soll eine grössere
Beachtung geschenkt werden. In der Schweiz werden diese Massnahmen bereits
gut umgesetzt. In Zusammenarbeit mit der UNESCO, dem IKRK sowie einigen
Nichtregierungs-organisationen soll dies künftig dank vermehrtem
internationalem Informationsaustausch auch weltweit gefördert werden.

Ratifikation des Zweiten Protokolls in der Schweiz 2003 geplant
Bereits haben 15 Staaten das Zweite Protokoll ratifiziert, bis zur
definitiven Inkraftsetzung fehlen noch die Unterschriften von fünf Staaten.
In der Schweiz laufen zur Zeit die Vorbereitungen für die Ausarbeitung der
Botschaft zur Ratifikation zuhanden des Bundes-rates. Gemäss Zeitplan dürfte
die Ratifikation des Zweiten Protokolls im nächsten Jahr erfolgen.

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