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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Unterzeichnung eines Abkommens der KBBK mit der italienischen Überwachungsbehörde

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.9.2002

Unterzeichnung eines Abkommens der KBBK mit der italienischen
Überwachungsbehörde

Die Kommission Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) unterzeichnet am
25. September 2002 ein erstes Zusammenarbeitsabkommen mit der
italienischen Überwachungsbehörde Autorità per la Vigilanza sui Lavori
Pubblici. Die italienische Delegation steht unter der Leitung des
Präsidenten dieser Behörde, Francesco Garri.

Seit dem Inkrafttreten des bilateralen Vertrages mit der EU im
öffentlichen Beschaffungswesen am 1. Juni 2002 hat die KBBK die Rolle
der in Artikel 8 des Abkommens vorgesehenen Überwachungsbehörde
übernommen. Diese Überwachungsbehörde ist unabhängig und befugt,
Beschwerden über die Anwendung des Abkommens entgegenzunehmen.
Spätestens in zwei Jahren wird die Überwachungsbehörde ebenfalls
berechtigt sein, bei Verstössen gegen die Vorschriften bei der Vergabe
von Aufträgen ein Verfahren einzuleiten. Die Kommission der EU
übernimmt die Rolle der Überwachungsbehörde auf Seiten der EU.
Hingegen wird ebenfalls auf nationaler Ebene in den EU-Mitgliedstaaten
eine Überwachung gefördet.

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Überwachungsbehörden im
öffentlichen Beschaffungswesen soll dazu beitragen, dass diese bei
grenzüberschreitenden Fragestellungen schnell und effizient handeln
können. Sie dient als Alternative zum weiterhin offen bleibenden
Rechtsweg. Die KBBK will diese Zusammenarbeit insbesondere mit den
schweizerischen Nachbarländern vertiefen. Die mit der italienischen
Behörde ausgehandelte Abmachung bildet die erste derartige Grundlage
für die Schweiz.

Bund und Kantone verfügen im Bereich des öffentlichen
Beschaffungswesens über getrennte Zuständigkeiten. Um die Einhaltung
der internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu überwachen, wurde
1996 eine gemeinsame, aus Vertretern von Bund und Kantonen paritätisch
zusammengesetzte Kommission Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK)
eingerichtet. Den Anstoss gaben der Bundesrat und die Konferenz der
Kantonsregierungen (KdK). Die Kommission steht unter der Leitung von
Botschafter Luzius Wasescha, Delegierter für Handelsverträge im
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Die Delegation der Kantone
wird vom Freiburger Staatsrat Claude Lässer angeführt. Das Sekretariat
der KBBK ist im seco. Diese Kommission soll die Umsetzung der
internationalen Verpflichtungen der Schweiz auf Bundes- und
Kantonsebene koordinieren und damit zu einer harmonischen Entwicklung
des Beschaffungsrechts in der Schweiz beitragen.

Die Unterzeichnung findet am 25. September 2002 um 13.30 Uhr im Saal
„Empire“ des Hotels Schweizerhof in Bern statt. Zu diesem Anlass sind
die Medienvertreter herzlich eingeladen. Die Vertreter der KBBK und
Francesco Garri stehen für Interviews zur Verfügung.

Auskünfte:
Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, seco, Leiterin Ressort WTO, Tel. 031
322 22 10 
Alan Kocher, seco, Leiter Kommunikation / Information, Tel. 031 322 29 02