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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahr 2002

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.9.2002

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
ersten Halbjahr 2002

Im ersten Halbjahr 2002 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten
Halbjahr 2001, nämlich 15‘538 gegenüber 14'286. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 23‘393 Anfechtungen hängig, wovon 15‘758
Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 6‘906 Fällen (Vorsemester 6'277),
bzw. 43.83 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im Einzelnen
Mietzinserhöhungen	1‘483	(1'365)
Mietzinssenkungen	355	(319)
Anfangsmietzins	100	(203)
Kündigungsschutz	1‘980	(1'726)
Mietzinshinterlegung	505	(431)
andere Gründe	2‘483	(2'233)

In 3‘293 (3'119) Fällen, bzw. 20.90 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinssenkungen	225	(240)
Mietzinserhöhungen	541	(589)
Anfangsmietzinse	82	(51)
andere Gründe	2‘445	(2'239)

In 1‘138 (1'025) Fällen, bzw. 7.22 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen
                   den	Kündigungsschutz	796	(723)
                   und die Mietzinshinterlegung	342	(302)

4‘421 (3'972) Anfechtungen, bzw. 28.06 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
               durch	Rückzug oder Nichteintreten	3‘533	(3'181)	oder
               durch	Schiedsgericht	171	(155)

7‘635 (7'774) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30