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Parlament soll weiterhin Einflussmöglichkeiten auf FLAG-Ämter haben


MEDIENMITTEILUNG

Parlament soll weiterhin Einflussmöglichkeiten auf FLAG-Ämter haben

11. Sep 2002 (EFV) Mit der definitiven Einführung von FLAG (Führen mit
Leistungsauftrag und Globalbudget) als eigenständige Form der
Verwaltungsführung innerhalb der Zentralverwaltung sollen die
Einflussmöglichkeiten des Parlaments gewahrt werden. Eine Genehmigung der
Leistungsaufträge durch das Parlament würde aber der Kompetenzordnung
zuwiderlaufen und die Verantwortlichkeiten zwischen Parlament und Regierung
beziehungsweise Verwaltung verwischen. Dies hält der Bundesrat in seinen
Erwägungen zu einer Motion der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats
(GPK-SR) fest. Der Bundesrat ist bereit, weiter nach Lösungen zu suchen und
nimmt daher die Motion entgegen.

Die Motion der GPK-SR hatte das Ergebnis der Beratungen der
parlamentarischen Kommissionen beider Räte dargestellt. Der Bundesrat war
darin aufgefordert worden, die Bestimmungen des Konzepts FLAG im
Finanzhaushaltgesetz dahingehend zu ändern, dass die Steuerungs- und
Kontrollfunktion des Parlaments umfassend gewährleistet würde. Dazu sollte
ein Modell vorgelegt werden, welches eine Steuerung über die sogenannten
Produktegruppen ermöglicht.

Da die bisherige Form der Bewilligung von Zahlungskrediten nach
Produktegruppen im Rahmen des Finanzvoranschlages der FLAG-Idee
widerspricht, sind die Kommissionen mit der vom Bundesrat in Aussicht
gestellten Lösung einverstanden, wonach künftig nur noch ein Zahlungskredit
für das Total der verwaltungseigenen Ausgaben und Einnahmen zu bewilligen
ist. Für die Schaffung einer zusätzlichen Steuerung durch das Parlament wird
eine Lösung gesucht, die im Rahmen der bevorstehenden Revision des
Finanzhaushaltrechts verankert werden soll.

Auskunft:
Urs Baumgartner, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 61 39

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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