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Kein MWST-Sondersatz für Bergbahnen


MEDIENMITTEILUNG

Kein MWST-Sondersatz für Bergbahnen

11. Sep 2002 (ESTV) Steuerbegünstigungen im Rahmen der Mehrwertsteuer (MWST)
sind nach Ansicht des Bundesrates nicht der richtige Weg, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern. Unterstützung soll durch
andere gezielte Massnahmen erfolgen, wie sie in der verabschiedungsreifen
"Botschaft über Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des
Schweizer Tourismus " vorgeschlagen werden. Der Bundesrat ist daher nicht
bereit, die Einführung eines MWST-Sondersatzes für die Leistungen der
Bergbahnen zu prüfen, wie das Nationalrat Jean-Michel Cina (CVP/VS) in einer
Interpellation angeregt hatte.

Nationalrat Cina hatte in seiner Interpellation unter anderem gefragt, ob
der Bundesrat bereit sei, gesetzliche Änderungen zu prüfen, um die
Einführung eines Sondersatzes der MWST für die Leistungen der Bergbahnen zu
erlauben.

Der Bundesrat hält in seiner Anwort fest, dass die Tourismusbranche ein
unerlässlicher Faktor des Bruttosozialprodukts der Schweiz sei. Analysen der
wirtschaftlichen Lage hätten die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der
schweizerischen Tourismusbranche aufgezeigt. Deshalb setze sich die
Landesregierung für eine Tourismusföderung ein, die auch die Situation der
Bergbahnen berücksichtigen soll. In der "Botschaft über Verbesserungen von
Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus ", die demnächst
verabschiedet werden soll, würden den eidgenössischen Räten verschiedene
zielgerichtete Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des
Tourismus und damit auch der Bergbahnen vorgeschlagen.

Gemäss Bundesrat wird der MWST-Sondersatz im Zusammenhang mit der
Bergbahnunterstützung als untaugliche Massnahme erachtet, weil diese
flächendeckend ausgerichtet ist, mit der Folge, dass sie allen zugute kommt,
ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt ein Bedarf besteht. Steuerbegünstigungen
im Rahmen der MWST seien daher nicht der richtige Weg, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern, da diese einzig einer
indirekten Subventionierung gleichkämen anstelle gezielter Massnahmen.

Aus den angeführten Gründen ist der Bundesrat nicht bereit, eine gesetzliche
Änderung zu prüfen, um die Einführung eines MWST-Sondersatzes für die
Leistungen der Bergbahnen zu erlauben.

Auskunft:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. (031) 325 77 40

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
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