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Neue Berechnung der Schweizer Fiskalquote


MEDIENMITTEILUNG

Neue Berechnung der Schweizer Fiskalquote

04. Sep 2002 (EFV) Die Erstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
der Schweiz wird sich bald nach dem in den EU-Staaten geltenden System
richten. Nach erfolgter Revision wird die Abgrenzung zwischen öffentlichem
und privatem Sektor mit derjenigen der OECD übereinstimmen, wie sie deren
Berechnung der Fiskalquote und der Staatsquote zugrunde liegt. Der Bundesrat
nahm deshalb heute ein Postulat von Nationalrat Rudolf Strahm (SP, BE)
entgegen, das die Publikation der Schweizer Fiskalquote ohne
Krankenversicherungsprämien verlangt. Krankenversicherung und Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter dem
Staatssektor zugerechnet werden. Die Schweiz wird in ihren an die OECD
weitergeleiteten Fiskalzahlen für 2003 dieser neue Sektorisierung Rechnung
tragen. Gemessen am BSP wird die schweizerische Fiskalquote in der Folge um
etwa 4,5 Prozent sinken.

Internationale Vergleiche der Zwangsabgaben (Steuern und obligatorische
Sozialversicherungsbeiträge) beruhen auf der OECD-Jahresstatistik der
Einnahmen der öffentlichen Hand in ihren Mitgliedstaaten. Zur Berechnung der
Fiskalquote und zu deren Langzeitbeobachtung werden die
Sozialversicherungsbeiträge mit dem BSP in Beziehung gesetzt.

Da die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unseres Landes bisher nicht
zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und anderen Sozialversicherungen
unterschied, enthielten die Schweizer Zahlen in der OECD-Statistik immer
auch alle Krankenversicherungsbeiträge, obwohl diese Versicherungsprämien
gar nicht die Voraussetzungen erfüllen, um als obligatorisch gelten zu
können. Ihr Einbezug sollte einheitlichere internationale Vergleiche
ermöglichen, denn in manchen Ländern gehört die Krankenversicherung zur
gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung, während sie andernorts über
die Steuern finanziert wird. Bezüglich der Bestimmung des Staatsektors - von
dem sich auch die Staatsquote ableitet - wich die bisherige Praxis von den
Kriterien der volkswirtwirtschaftlichen Gesamtrechnung ab.

Im Postulat von Nationalrat Strahm wird der Ausschluss der
Krankenversicherungsbeiträge aus der Berechnung der Schweizer Fiskalquote
verlangt. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, weil sich
die Erstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ab 2004 nach dem
bereits heute für die EU-Mitgliedstaaten geltenden System (SEC95) richten
soll. Bei der Beantwortung des OECD-Fiskalfragebogens wird sich die Schweiz
künftig auf die neue Abgrenzung des Staatssektors abstützen, wie sie im Zuge
dieser Revision vorgesehen ist. Die Prämien für die Krankenversicherung und
für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) werden von den
Schweizer Steuereinnahmen ausgenommen, weil diese Einrichtungen - wie die
berufliche Vorsorge - keine gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen
sind. Ab 2003 werden die der OECD übermittelten Schweizer Zahlen die neue
Sektorisierung berücksichtigen; angepasst werden soll auch die gesamte
historische Reihe. Unsere Fiskalquote wird um etwa 4,5 Prozent sinken. Das
Eidgenössische Finanzdepartement wird eine ergänzende Übersicht
veröffentlichen, aus der alle gesetzlich vorgeschriebenen fiskalischen und
nichtfiskalischen Abgaben in der Schweiz ersichtlich sind.

Auskunft: Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel.: 031 322
60 22

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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